Für den Bebauungsplan "Teufenstraße – erster Abschnitt" hat der Gemeinderat den Satzungsbeschluss gefasst. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Großer Aufwand für kleinen Bebauungsplan in Locherhof / Naturschutzbehörde hat Gebäudeabbruch im Blick

Manchmal kann es bei einem Bebauungsplan schnell gehen, dank der Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens. Nachdem der Gemeinderat erst Mitte Juni den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Teufenstraße – erster Abschnitt" fasste, erfolgte nun der Satzungsbeschluss.

Eschbronn. Die nach der vierwöchigen Offenlage eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit und die getroffenen Abwägungen erläuterte Bauingenieur André Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro in der letzten Sitzung vor der Sommerpause. Die Raumordnungsbehörde des Regierungspräsidiums Freiburg hatte darauf hingewiesen, dass sich im Locherhofer Plangebiet eine Schreinerei befindet und die Belange des Immissionsschutzes zu berücksichtigen sind. Da jedoch erwähnter Handwerksbetrieb nach Auskunft von Bürgermeister Franz Moser bereits in die Schönbronner Straße umgesiedelt ist, entfällt der Hinweis der Behörde.

Nicht ganz nachvollziehbar war für Leopold die Ansicht der Baurechtsbehörde des Landratsamts Rottweil, wonach die Regelzulassung von Nebenanlagen nicht mit dem Sinn und Zweck der Festsetzung zur überbaubaren Grundstücksfläche vereinbar sei. Dieses Gesetz stamme aus dem Jahr 1974 und liege im Ermessen der Baurechtsbehörde. In Paragraf 14 der Baunutzungsverordnung sei eindeutig dargestellt, dass Nebenanlagen in ihrer Zulässigkeit eingeschränkt werden können und dies durch einen Bebauungsplan erfolgen müsse. Da mache die Gemeinde von ihrer Planungshoheit Gebrauch und erlaube Nebenanlagen generell außerhalb der bebaubaren Fläche.

In der planungsrechtlichen Festsetzung werde ergänzt, dass dies nur möglich ist, wenn die örtlichen Bauvorschriften nicht verletzt werden und die Nebenanlagen den Gebietscharakter des allgemeinen Wohngebiets nicht in Frage stellen, schilderte der Planer.

Mit der unteren Naturschutzbehörde sei vereinbart worden, einen geplanten Abbruch eines alten Gebäudes mit ihr noch abzustimmen, sofern in dem Gebäude Fledermäuse beheimatet seien.

Gemeinderat Christoph Meyer-Sander tadelte den immensen Aufwand für einen kleinen Bebauungsplan, in dem gerade einmal zwei neue Häuser gebaut werden können. "Da wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen", beschwerte er sich.

Der Einwand, räumte Bürgermeister Moser ein, sei durchaus berechtigt. Aber mit einem rechtskräftigen Bebauungsplan sei nun die Zukunft dieses Gebiets klar geregelt.

Den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan "Teufenstraße – erster Abschnitt" samt den örtlichen Bauvorschriften befürwortete das Ratsgremium einstimmig.