Die Eschbronner werden schon am 10. März an die Urnen gerufen, um einen Bürgermeister zu wählen. Foto: Kraufmann Foto: Schwarzwälder-Bote

Eschbronn schreibt bereits am morgigen Freitag Bürgermeisterstelle aus / Fällt Entscheidung schon im März

Von Lothar Herzog Eschbronn-Mariazell. Am Sonntag, 10. März 2013, wählen die Eschbronner einen neuen Bürgermeister, eine eventuelle Neuwahl fände zwei Wochen später statt.Diese Termine beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag einstimmig. Da die dritte Amtszeit von Bürgermeister Walter E. Ziegler zum 31. Mai 2013 endet, er danach in den Ruhestand geht und für eine Wiederwahl somit nicht mehr zur Verfügung steht, und die Einwohnerschaft bei einer kürzlich statt gefundenen Bürgerversammlung ein klares Votum für eine weitere Selbstständigkeit ihrer Gemeinde abgegeben haben, wird die Stelle des hauptamtlichen Bürgermeisters nun öffentlich ausgeschrieben. Einstimmig folgte das Ratsgremium dem Vorschlag der Verwaltung, die Stellenausschreibung bereits am morgigen Freitag, 14. Dezember, zu veröffentlichen. Der frühe Termin der Ausschreibung wurde deshalb gewählt, um eventuelle Fehler noch innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist korrigieren und die Ausschreibung wiederholen zu können.

Den zugelassenen Bewerbern soll in einer öffentlichen Versammlung die Gelegenheit gegeben werden, sich den Bürgern vorzustellen. Das Ende der Einreichungsfrist setzte der Gemeinderat auf Mittwoch, 13. Februar, 18 Uhr fest. Sollte es zu einer Neuwahl kommen, können neue Bewerbungen bis Mittwoch, 13. März ebenfalls 18 Uhr im Rathaus eingereicht werden. Zum Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses wurde Bürgermeister Walter Ziegler berufen. Stellvertretender Vorsitzender ist Gemeinderat Manfred Schmieder, als Beisitzer fungieren die Räte Kai Echle und Erwin Ebert, als stellvertretende Beisitzer stehen die Ratsmitglieder Johannes Dold und Fred Zehnder zur Verfügung.

Bei der Bürgermeisterwahl können rund 1600 stimmberechtige Eschbronner Bürger im Rathaus Mariazell (Wahlbezirks I) und im Schulhaus Locherhof (Wahlbezirks II) ihr Votum abgeben. Laut Artikel 116 des Grundgesetzes sind Deutsche und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union wählbar, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.

Die Bewerber müssen am Wahltag das 25. Lebensjahr vollendet haben, dürfen aber nicht älter 65 Jahre sein. Die Amtszeit des Bürgermeisters beträgt acht Jahre.