Der Eschbronner Gemeinderat will, dass Flächen links und rechts der Straße Bühläcker als Mischgebiet im gleichnamigen Bebauungsplan ausgewiesen werden. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Gremium bringt Bebauungsplan "Bühläcker" auf den Weg / Gewerbebetriebe erlaubt

Der Eschbronner Gemeinderat fasste in seiner Sitzung am Dienstag den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan "Bühläcker".

Eschbronn-Mariazell. Entgegen dem Vorschlag des Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüros (RIP) beantragten die Räte allerdings, beide Flächen im Plangebiet als Mischgebiet auszuweisen.

Nach Darstellung von Bürgermeister Franz Moser ist ein Teil des Gebiets "Bühläcker" im Ortsteil Mariazell durch die Abrundungssatzung als Innenbereich ausgewiesen. Somit wäre eine Bebauung möglich, wenn sie sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfüge und die Erschließung gesichert sei. Beides treffe zu.

Da die Abrundungssatzung jedoch sehr eng an den bestehenden Gebäuden entlang verlaufe, seien Nebengebäude im rückwärtigen Bereich nicht zulässig. Hinzu komme, dass ein mit einem landwirtschaftlichen Schuppen bebautes Grundstück nicht im Geltungsbereich der Abrundungssatzung liege. Die Verwaltung empfehle daher, für dieses Grundstück den Neubau eines Wohnhauses zu erlauben. Städtebaulich sei dies vertretbar, da eine Bebauung nicht einseitig herausrage. Auf der gegenüberliegenden Wegeseite auf gleicher Höhe stehe bereits ein Wohngebäude.

Darüber hinaus bestehe aus seiner Sicht, so Moser, Regelungsbedarf hinsichtlich der Festlegungen für die Erschließung und die Nutzung landwirtschaftlicher Gebäude auf der bebauten Fläche entlang der Hardter Straße. Für diese Gebäude müsse bei Bedarf eine Wohnbebauung ermöglicht werden, argumentierte der Bürgermeister.

Nach Auskunft von Planer André Leopold handelt es sich bei dem Vorhaben um eine Innenentwicklung, da rund 70 Prozent der Fläche innerhalb der Abrundungssatzung liege. Dadurch, und weil die Gesamtfläche mit rund 5600 Quadratmetern kleiner als zwei Hektar sei, dürfe das beschleunigte Verfahren angewendet werden.

Mit der Aufstellung eines Bebauungsplans werde die Möglichkeit einer Nachverdichtung geschaffen. Der Bereich an der Straße Bühlacker werde als allgemeines Wohngebiet, der Teil entlang der Hardter Straße als Mischgebiet ausgewiesen, wodurch sich hier auch nicht störende Gewerbebetriebe ansiedeln könnten. Erlaubt seien zwei Vollgeschosse, je Wohneinheit müssten zwei Stellplätze zur Verfügung gestellt werden. Im Einmündungsbereich Hardter Straße/Bühläcker werde für die Verkehrssicherheit ein freies Sichtfeld eingerichtet.

Bei der artenschutzrechtlichen Prüfung sei außer vorhandenen Brutvögeln keine besonders schützenswerte Spezies festgestellt worden. Als Ausgleich müssten sieben Nistkästen aufgestellt werden, schilderte der Planer.

Gemeinderat Christoph Meyer-Sander begrüßte die großen Baufenster und wollte wissen, wer die Ausgleichsmaßnahmen kontrolliere. Da habe er schlechte Erfahrungen. Zum Glück sei Eschbronn noch ein Dorf, in dem ein Hahn krähen dürfe. Dennoch störe es ihn, dass in dem Bereich des allgemeinen Wohngebiets eine kleine Schaf- oder Ziegenzucht nicht erlaubt sei. Dieses Gebiet werde vornehmlich landwirtschaftlich genutzt. Außerdem würden im Rahmen des Vorhabens Bäume geopfert. Für diese müsse eine verpflichtende Nachpflanzung in die Verordnung aufgenommen werden, forderte Meyer-Sander.

Ratskollege Rainer Scheck wollte wissen, weshalb nicht beide Flächen als Mischgebiet ausgewiesen werden können. Wie Leopold erläuterte, stehe in erster Linie die Gemeinde in der Pflicht, die Umsetzung von auferlegten Ausgleichsmaßnahmen zu kontrollieren. Einen Pflanzungsvorschlag in die Begründung aufzunehmen sei sinnvoll. Er habe mit dem Landratsamt Rottweil über die Möglichkeit diskutiert, die gesamte Fläche als Mischgebiet auszuweisen. Dies stelle jedoch aus Sicht der Behörde einen Etikettenschwindel dar, so der Planer. Damit gaben sich drei Räte nicht zufrieden und stellten den Antrag, das Plangebiet als durchgängiges Mischgebiet auszuweisen.

Dies wurde einstimmig befürwortet. Der Aufstellungsbeschluss erfolgte ebenfalls einstimmig.

Außerdem wurde die Verwaltung beauftragt, den Entwurf für die Dauer von vier Wochen offen auszulegen und Stellungnahmen von Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden einzuholen.