Seit 19 Jahren will die Gemeinde die Friedhofstraße in Locherhof sanieren. Die Dringlichkeit ist unübersehbar. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Bebaungsplan: Nach 19 Jahren immer noch Streit um Ausbau / Derweil verfällt Belag immer mehr

"Die Friedhofstraße ist katastrophal, darauf kann man nicht mal mehr gehen. Wer danach noch in den Harzwaldweg laufen muss, ist einem Herzinfarkt nahe". Gemeinderat Manfred Schmieder fuhr in der Ratssitzung am Dienstag Bürgermeister Franz Moser in die Parade.

Eschbronn. Mit seiner Forderung, bei der Friedhofstraße in Locherhof mal in die Gänge zu kommen, stand Schmieder nicht allein. Ratskollege Wolfgang Auber zeigte sich über den bisherigen Verlauf ebenfalls unzufrieden und bezeichnete die Rüttelpiste als Kalauer. Er befinde sich bereits in der zweiten Amtszeit als Gemeinderat und so lange dauere das leidige Thema nun schon.

Der Bürgermeister wehrte sich allerdings gegen den Vorwurf, es geschehe nichts. Auf verschiedenen Ebenen habe man versucht einen Weg zu finden, um die durch die Maßnahme anfallenden Belastungen zu reduzieren.

Das Problem stellten ganz einfach die Finanzen dar und die Frage, wer das Ganze bezahle, hielt Moser dagegen. Über die Sanierung herrschten unterschiedliche Vorstellungen. Reiche es, den bestehenden, schadhaften Belag abzufräsen und zu erneuern oder brauche es einen Vollausbau mit neuem Abwasserkanal und Austausch der Wasserleitung.

Von Letzterem seien der Gemeinderat und er überzeugt. Dies bestätigten Kanaluntersuchungen und erst kürzlich habe es wieder einen Rohrbruch im Wasserversorgungsnetz gegeben. Auch der Erhalt der Kastanienbäume koste viel Geld. Die Bremse komme also nicht zwingend von der Gemeinde. Vor Kurzem sei der Bewilligungsbescheid aus Freiburg in Höhe von 72 360 Euro für den Erhalt der Kastanienbäume eingegangen, so Moser. Es müssten jetzt noch Details geklärt werden, dann könne es losgehen.

Wie Moser auf Anfrage des Schwarzwälder Boten erklärte, seien die Anlieger auch dann beitragspflichtig, wenn kein Bebauungsplan aufgestellt werde. Um ihnen bei der Finanzierung entgegenzukommen, wolle die Gemeinde ihnen einen Festpreis nach erfolgter Kostenkalkulation unterbreiten. Diese so genannte Ablösungsvereinbarung werde von Gemeinden oft praktiziert, wodurch das Risiko einer Kostensteigerung ausschließlich bei der Kommune liege. Dies sei beispielsweise beim Ausbau des Römerwegs in Hardt so geschehen.

Letzte Berechnung bei 1,1 Millionen Euro

Die letzte Kostenberechnung für den circa 330 Meter langen Ausbau der Friedhofstraße mit einer Breite von 3,50 Meter stamme aus dem Jahre 2016 und liege bei rund 1,1 Millionen Euro. In der Zwischenzeit hätten die Baupreise aufgrund der boomenden Konjunktur jedoch deutlich angezogen.

Ausschreibungsergebnisse hingen immer auch stark von den Auftragsbüchern der Baufirmen ab, befürchtet Moser eine weitere Kostensteigerung der überfälligen Straßensanierung.

Die Friedhofstraße in Eschbronn ist eine endlose Geschichte, die seit fast 19 Jahren andauert. Nach mehreren Vorberatungen fasste der Gemeinderat im Jahre 2007 einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan "Friedhofstraße-Bergstraße-Lackendorfer Weg". Dem Ratsgremium und damaligen Bürgermeister Walter E. Ziegler wurde von Anliegern vorgeworfen, für die Straßenbaumaßnahme deshalb einen Bebauungsplan aufzustellen, um die Sanierungskosten auf sie umzulegen. Seitens der Bürgerschaft wurde argumentiert, dass Erschließungsbeiträge nicht anfielen, weil die Straße einst ein Geschenk des Fabrikanten Carl Härdtner gewesen sei. Da dies nicht eindeutig nachweisbar war, brachten die Bürger die historischen Kastanienbäume ins Spiel, die sie bei einem Vollausbau gefährdet sahen. Sie reichten eine Petition ein und klagten schließlich vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen den Bebauungsplan.

Ein Urteil wurde 2013 gesprochen, wonach der Bebauungsplan aufgrund einer Formalie aufgehoben wurde. Um weitere gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, gab das Gericht auch eine Einschätzung zum Planungsinteresse und zur Abwägung der Einwände der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange ab. Der Bebauungsplan soll nun in einem neuen Verfahren aufgestellt werden, das etwa ein Jahr bis zum Satzungsbeschluss dauern wird.