Um die Grundstücke links vom Wohngebiet Hoberten erschließen zu können, ist ein Baulandumlegungsverfahren notwendig, das der Gemeinderat dem Flurneuordnungs- und Vermessungsamt übertrug. Foto: Herzog Foto: Schwarzwälder Bote

Hoberten: Gemeinderat fasst Aufstellungsbeschluss / Regierungspräsidium meldet Bedenken an

Das neue Wohnbaugebiet "Hoberten IV" kann erschlossen werden. Der Gemeinderat fasste am Dienstag die dazu erforderlichen Satzungsbeschlüsse. Bis die ersten Bauherren ausgraben können, kann es aber noch dauern.

Eschbronn-Locherhof. In der Ratssitzung im Schulungsraum des Feuerwehrgerätehauses Locherhof erinnerte Bürgermeister Franz Moser an den Aufstellungsbeschluss im Juli 2018 sowie die nachfolgenden Verfahrensschritte.

Aufgrund einer Änderung des Geltungsbereichs war eine zweite Offenlage erforderlich, die in der Zeit vom 18. März bis 2. April dieses Jahres stattfand.

Seitens der Bevölkerung seien hierzu keine Anregungen eingegangen, jedoch Stellungnahmen und Bedenken von Behörden, übergab der Bürgermeister den Sachvortrag an Planer André Leopold vom Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro.

Leopold zufolge bemängelt die Raumordnungsbehörde des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg die Festlegung auf drei Wohneinheiten. Dadurch würden eine verdichtete Bauweise mit Reihen- und Mehrfamilienhäusern sowie das Interesse der Schaffung von möglichst viel Wohnraum bei geringem Flächenverbrauch nicht ermöglicht. Des Weiteren empfiehlt das RP, als quantitativen Ausgleich für "Hoberten IV" die Restfläche des Baugebiets "Güntherswiesen-Ost" aus dem Flächennutzungsplan (FNP) herauszunehmen. Wie der Planer argumentierte, könne der Zuschnitt der Baugrundstücke bei der Vermarktung noch geändert werden.

Die Beschränkung auf Einzelhäuser sei eine städtebauliche Entscheidung des Gemeinderats, um die Struktur des bestehenden Wohngebiets "Hoberten" fortzuführen. Durch die Zulässigkeit von drei Wohneinheiten seien auch Mehrfamilienhäuser möglich.

Weil eine Nachfrage zu Reihen- und Doppelhäusern so gut wie nicht vorhanden sei, werde an der bisherigen Konzeption festgehalten. Der Bereich "Güntherswiesen-Ost" verbleibe deshalb im FNP, da diese Fläche langfristig die einzige sei, auf der ein Wohngebiet künftig entstehen könne. Hoberten IV werde im Ortsteil Mariazell nur kurzfristigen Bedarf decken können, urteilte der Planer.

Der Bitte der Unteren Naturschutzbehörde, die im Plangebiet vorgesehene Retentionsfläche für Oberflächenwasser naturnah anzulegen, extensiv zu pflegen und durch Dauerstau die Entwicklung von Lebensraum für Amphibien, Insekten und Libellen zu ermöglichen, werde nachgekommen, versicherte der Architekt.

Dem Vorschlag von Rat Jochen Auber, die Beschränkung auf Einzelhäuser aufzuheben und Reihenhausbebauung zuzulassen, erteilte Leopold eine Absage. Dies stelle eine wesentliche Änderung des Bebauungsplans dar und hätte eine erneute Offenlage zur Folge. Eine zeitliche Verzögerung, so der Bürgermeister, sollte aufgrund der bestehenden Bauinteressenten vermieden werden. Falls später die Nachfrage nach Doppelhäusern doch kommen sollte, könne eine nachträgliche Änderung der örtlichen Bauvorschriften beantragt werden.

Da nicht alle Grundstücksbesitzer des Gebiets "Hoberten IV" verkaufsbereit seien, könne eine Erschließung nur durch ein Umlegungsverfahren (siehe unten stehenden Bericht) ermöglicht werden. Dies werde zu einer mindestens sechsmonatigen Verzögerung führen, rechnete Moser.

Einstimmig befürworteten die Räte die Abwägungen des Planungsbüros und der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und fassten die Satzungsbeschlüsse für den Bebauungsplan "Hoberten IV" sowie die dazugehörigen örtlichen Bauvorschriften.