In Althengstett wurde die 36 Jahre alte Streupflicht-Satzung überarbeitet. Foto: © Daniel Strautmann - stock.adobe.com

Um wie viel Uhr muss vor der eigenen Haustür alles geräumt sein? Wer muss bei Straßen ohne Gehwegen Schnee schieben und streuen? Das und Weiteres regelt eine Satzung, die nach 36 Jahren überarbeitet wurde.

In der Nacht zu Mittwoch soll es milder werden und laut Deutschem Wetterdienst droht mancherorts bis in den Vormittag hinein Glatteisregen. Für Fußgänger sowie Auto- und Fahrradfahrer ist deswegen Vorsicht geboten, aber auch Straßenanlieger sollten vorbereitet sein.