Der Offenburger Unternehmer Joachim Lutz blieb laut eigenen Angaben bei einem Corona-Masken-Geschäft mit dem Bundesgesundheitsamt auf 1,6 Millionen Euro sitzen. Foto: Frey

Viel Frust rund um ein verhindertes Geschäft mit Corona-Masken: Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Antrag des Offenburger Unternehmers Joachim Lutz auf Zugang zu Unterlagen des Bundesgesundheitsministeriums am Donnerstag stattgegeben.

Offenburg/Köln - Das Ministerium muss Akten rund um die Masken-Beschaffung im Rahmen des sogenannten Open-House-Verfahrens vom Frühjahr 2020 offenlegen. "Mit diesem Urteil kommen wir der Wahrheit näher, wie es zu einer ungeheuren Verschwendung von Steuergeldern und zu dem nachfolgenden Vertragsbruch kam", erklärte Lutz.

Rechtsstreit entzündet sich am "Open-House"-Verfahren

Doch worum geht’s eigentlich? 2020 hatte das Gesundheitsministerium unter Leitung des damaligen Ministers Jens Spahn im Rahmen eines "Open-House"-Verfahrens einen Kaufvertrag für Corona-Masken angeboten. Als daraufhin Vertragsschlüsse über insgesamt 6,4 Milliarden Euro entstanden, statt der budgetierten 0,9 Milliarden Euro, führte das Ministerium unmittelbar nach Lieferung eine laut Lutz ursprünglich nicht vereinbarte Prüfung der gelieferten Masken durch, beanstandete viele dieser und verweigerte die Zahlung – bis heute.

Drei Millionen Euro Streitwert stehen im Raum

Unternehmer Joachim Lutz blieb laut eigenen Angaben auf 1,6 Millionen Euro sitzen. "Plus 400 000 Euro Zinsen die zwischenzeitlich aufgelaufen sind", betont er am Freitag im Gespräch mit unserer Redaktion. Seine Masken bekam er nicht zurück. Das ließ Lutz nicht auf sich sitzen.

Derzeit sind circa 100 Klagen beim für das Gesundheitsministerium zuständigen Landgericht Bonn anhängig – auch eine des Offenburger Unternehmers. Allein für ihn geht’s inklusive einer Schadensersatzforderung in Höhe von einer Million Euro um rund drei Millionen Streitwert. "Nur ein Vertragspartner hat die Masken bemängelt", monierte Lutz am Freitag. Andere Kunden – etwa das Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit – hätten anstandslos gezahlt.

Gesundheitsministerium muss Kläger Akteneinsicht gewähren

Die Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln hatte nun den Zweck, Einsicht in die Unterlagen des Ministeriums rund um den Masken-Streit zu bekommen – und Klarheit zu schaffen. Denn, so erklärte Lutz’ Anwalt Axel Mütze im Gespräch mit unserer Redaktion, bei Zahlungs- oder Schadensersatzklagen liege die Beweisnot laut deutschem Recht beim Kläger – also Lutz.

Auf das Informationsfreiheitsgesetz pochend hatte der ergänzend zum in Bonn anhängigen Verfahren daher Klage eingereicht, um Akteneinsicht zu erhalten. Dem hat das Verwaltungsgericht nun zugestimmt.

Verfahren kann sich weiter in die Länge ziehen

Anwalt Mütze geht jedoch davon aus, dass es das Ministerium seinem Mandanten schwer machen werde: "Wir rechnen mit einer Offenlegung nach Zwangsgeldandrohung in circa sechs Monaten", konstatierte er. Die Aktenberge, die nun offengelegt werden müssen, sind laut Lutz riesengroß.

"Wir schätzen Erfolgschancen sehr gut ein", erklärte Mütze mit Blick auf die eigentliche Zahlungs- und Schadensersatzklage am Landgericht Bonn. Wie lange sich das Verfahren jedoch noch ziehen könnte, "sei reine Spekulation".