Der Bebauungsplan muss nur geringfügig angepasst werden. Das Verfahren nähert sich damit nach neun Jahren dem Ende.
Seit 2016 gibt es Erweiterungspläne für den Netto an der Julius-Heuss-Straße. Der Gemeinderat beschäftigte sich mit einem entsprechenden Bebauungsplan. Doch seit 2017 stockte das Verfahren. Problem war vor allem der Lärmschutz. Das Landratsamt forderte weitere Untersuchungen.
Gemeinderat entschied sich sei für eine Wiederaufnahme
Doch mittlerweile hat sich die Lage geändert. Denn der Knackpunkt war ein Haus vor dem Parkplatz. Hier war zeitweise ein Dönerladen untergebracht – und es wohnten auch Menschen in dem Gebäude. Die wären vom Lärm am stärksten betroffen gewesen. Doch das Haus wurde abgerissen. Das Problem existiert also nicht mehr.
Schon im September entschied sich der Gemeinderat dazu, das Bebauungsplanverfahren wieder aufzunehmen. Der Netto soll im vorderen Bereich zur Julius-Heuss-Straße hin erweitert werden. 1080 Quadratmeter Fläche hätte der Discounter dann, 128 Quadratmeter ein Backshop. Bisher sind es 761 Quadratmeter gewesen. Um den Schallschutz für angrenzende Wohnhäuser zu gewährleisten, ist eine 2,5 Meter Hohe Mauer geplant.
Keine Baumpflanzung
Mit diesen Fakten ging der Plan in die Offenlage. Die Rückmeldungen beschäftigten den Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung. Stellungnahmen der Bürger gab es keine, jedoch der Träger öffentlicher Belange. Dazu zählen verschiedene Behörden wie das Landratsamt oder Netzbetreiber, deren Leitungen durch das Gebiet verlaufen. Aber auch hier kommt es nur zu kleineren Änderungen.
So hat die Schallschutzwand nun nicht nur eine Mindesthöhe von 2,5 Metern, sondern es wird für sie auch eine Maximalhöhe festgelegt. Zwei geplante Bäume an der Einfahrt werden nicht gepflanzt, da sie die Sicht beim Einbiegen in die Straße behindern würden. Die geplante Werbestele darf maximal fünf Meter hoch sein.
Eine Zisterne wird gefordert
Diskussionen gab es im Gemeinderat darüber, ob die geforderte Zisterne angemessen ist. Etwa 85 Kubikmeter groß müsste diese sein. Alexander Bodenhaupt (CDU) fand, dass die Zisterne entweder als Löschwasserreservoir genutzt werden solle – oder sie zu groß sei. Andreas Kubesch (UGL) hielt dem entgegen, dass eine große Zisterne bei Starkregen als Retentionsraum diene und so die Kanalisation etwas entlaste.
Dem stimmt auch Lars Dannenmann (UWV) grundsätzlich zu. Allerdings müsse geschaut werden, welche Größe wirklich benötigt werde. Denn das Regenwasser verbrauchen, wie im Privathaushalt, werde der Netto nicht.
Viele kleine Änderungen sind Grund für Verzögerung
Die Themen Zisternengröße und Löschwasser wurden schon im September diskutiert. Damals sagte die Verwaltung zu, sich bei der Feuerwehr nach dem Bedarf zu erkundigen. Dies wurde im Rathaus offensichtlich versäumt. Bürgermeistern Petra Schupp sagte nun zu, das bis nach der nächsten Offenlage nachzuholen.
Denn wegen der vielen, wenn auch kleinen, Änderungen muss der Bebauungsplan erneut offengelegt werden, damit die Träger öffentlicher Belange eine Möglichkeit zur Stellungnahme haben. Das ist damit die dritte Offenlage in dem mittlerweile neun Jahre andauernden Bebauungsplanverfahren. Allerdings sollte die bis Ende März abgeschlossen sein. Damit ist ein Satzungsbeschluss noch in diesem Jahr möglich. Dann wäre das Verfahren endlich abgeschlossen - und Netto könnte seinen Markt erweitern.