In einem Abstand von 15 Meter zur Kreisstraße 5531 darf nicht gebaut werden, weshalb der Geltungsbereich der Außenbereichssatzung „Silberburg“ verschoben werden musste. Foto: Herzog

Die Ausenbereichssatzung „Silberburg“ im Ortsteil Rötenberg muss unerwartet in eine zweite Offenlagerunde. Grund ist ein geänderter Planentwurf zum Aufstellungsbeschluss.

Eigentlich sollte alles sehr schnell gehen. Um für die Reitanlage „Hofgut Silberburg“ und eine bestehende Wohnbebauung Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen, hatte der Gemeinderat im Juli einen Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung für das Gewann „Silberburg“ in Rötenberg gefasst.

 

Da ein solches Vorhaben im sogenannten vereinfachten Verfahren bewerkstelligt wird, kann, wie bei einem Regelverfahren sonst zwingend erforderlich, auf eine vorzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und einen Umweltbericht verzichtet werden. Das spart viel Zeit. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden (Offenlage) zwischen dem 11. August und 12. September 2025 waren Stellungnahmen eingegangen. Wie nun Hauptamtsleiterin Fabienne Legler in der Sitzung des Gemeinderats berichtete, stimmten die Raumordnungsbehörde des Regierungspräsidiums (RP) Freiburg und das Bau-, Naturschutz- und Gewerbeaufsichtsamt des Landratsamt Rottweil dem geplanten Geltungsbereich nicht zu.

Erforderliche Änderung wegen Kreisstraße

Durch die Einbeziehung mehrere Flurstücke erfolge eine Ausweitung über den Gebäudebestand hinaus. Mit der Satzung soll keine Erweiterung, sondern eine Verfestigung der Splittersiedlung ermöglicht werden, argumentierten laut Legler die Behörden. Vom Straßenbauamt komme der Hinweis, dass im Bereich der Kreisstraße 5531 ein Anbauverbot von 15 Meter einzuhalten sei und keine Hochbauten errichtet werden dürfen.

Die Untere Naturschutzbehörde weise darauf hin, dass innerhalb des Geltungsbereichs eine Ausgleichsmaßnahme für den Bebauungsplan „Alter V“ in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegt sei.

Dabei handle es sich um eine 0,14 Hektar große magere Mähwiese. Deshalb müsse eine Eingriffs- Ausgleichbilanz erstellt werden. Da nach derzeitiger Lage eine solche Fläche aufgrund der Eigentumsverhältnisse nicht in vollem Umfang umgesetzt werden könne, werde eine Änderung des Vertrags erforderlich. Dies werde allerdings außerhalb des Verfahrens mit dem Landratsamt besprochen, schilderte die Hauptamtsleiterin.

Für Bürgermeister Michael Lehrer kam der abgelehnte Geltungsbereich des RP und der Baubehörde überraschend. Das Landratsamt empfehle, den bebaubaren Bereich der Reiteranlage in Richtung des bestehenden Erschließungsweges mit einer Tiefe von maximal 30 Meter zu verschieben.

In einem Gespräch habe die Behörde ihm eine Fläche zwischen Schafshof und einem Wohngebäude vorgeschlagen. „Als ich darauf hingewiesen habe, dass wir dann auf die gleiche Flächengröße kommen wie im Planentwurf, erhielt ich zur Antwort: Dann ist das halt so“, schüttelte der Bürgermeister ungläubig den Kopf. Einstimmig billigte das Ratsgremium den geänderten Planentwurf mit der Verringerung des Geltungsbereichs von bisher rund 30 000 Quadratmeter auf circa 21 000 Quadratmeter und eine erneute vierwöchige Offenlage.