Mit knapper Mehrheit hatte der Ettenheimer Rat 2023 eine Geschwindigkeitsbegrenzung beantragt – und vom Landratsamt eine Ablehnung erhalten. Nun hat sich die Gesetzeslage geändert – und die Räte haben erneut diskutiert.
Der Vorstoß im Gemeinderat zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer auf der Otto-Stoelcker-Straße zwischen der Heimschule und dem Kreuzungsbereich mit der Friedrich- und Johann-Baptist-von-Weiß-Straße war in der zurückliegenden Legislaturperiode des Gemeinderats mehrfach Thema der Abwägung von Für und Wider. Vor allem die Gemeinderätinnen Beate Kostanzer (SPD, inzwischen aus dem Ratsrund ausgeschieden) und Marion Fleig (FLE) hatten entsprechende Anträge gestellt. Im März des vergangenen Jahres sprach sich das Ratsrund dann mit 15 zu 11 Stimmen für eine Antragstellung beim Landratsamt aus. Bürgermeister Metz war von Anfang an Gegner einer derartigen Überlegung.
Die Befürworter der Verkehrsverlangsamung wiesen vor allem auf die hohe Anzahl an Schülern hin, die täglich diese Strecke mit dem Fahrrad zu bewerkstelligen haben. Auch Unfallgefahren sowie Lärmbelästigung wurden als Argumente für Tempo 30 ins Feld geführt. Die Antragstellung ging einher mit Stellungnahmen von Ämtern und Behörden. Das Fazit von ADAC, städtischem Ordnungsamt, Polizeiposten Ettenheim, der SWEG sowie der Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt damals: Die Einrichtung eines 30er-Bereichs ist nicht machbar und nicht sinnvoll. Allein die Ortsgruppe Ettenheim des Verkehrsclubs Deutschland hatte damals mit detaillierten Stellungnahmen zu den angesprochenen Punkten die Einrichtung Tempo 30 auf dem besagten Streckenabschnitt der L 103 „grundsätzlich für eine sinnvolle Maßnahme“ gehalten.
Inzwischen hat sich die Rechtslage zugunsten einer größeren Entscheidungskompetenz der Kommunen geändert. Marion Fleig (FLE) konnte sich angesichts der absehbaren Rechtslage eine Spitze gegen das Landratsamt nicht verkneifen, das bei der Ablehnung ein ungewohntes Tempo der Bearbeitung an den Tag legte, obwohl man um die bevorstehende Änderung der Rechtslage wusste.
Räte einigen sich auf Kompromiss
Die jüngste Sitzungsvorlage der Verwaltung ist damit wenig überraschend: „Der Gemeinderat beschließt, dass kein Antrag für die Errichtung eines Tempolimits auf 30 Stundenkilometer gestellt wird.“ Die Sitzungsvorlage mit der Empfehlung, keinen Antrag auf die Einrichtung eines Tempolimits in der Otto-Stoelcker-Straße zu stellen, trug eindeutig die Handschrift auch des Bürgermeisters, der einmal mehr einer Beschränkung auf 30 Stundenkilometern nichts abgewinnen konnte. Indes: die Diskussion im Ratsrund verlief mit Pro und Contra lebhaft. Zunehmend zeichnete sich schließlich eine Konsenslösung ab, als die Überlegung in den Raum geworfen wurde, ob denn nicht, wie beim Gymnasium, eine 30er-Lösung für die Zeit von 7 bis 17 Uhr von Montag bis Freitag denkbar wäre. Es sind dies die Zeiten, in denen die Schüler mit ihren Fahrrädern auf dieser Strecke unterwegs sind. Eine Beschränkung auf 40 Stundenkilometern, wie Thomas Dees (FWV) als Kompromiss ins Spiel brachte, sei rechtlich nicht möglich, wusste Sabine Meier (FLE).
Knappes Ergebnis
Mit dem mehr und mehr sich herauskristallisierenden Kompromiss der Geschwindigkeitsreduzierung Montag bis Freitag von 7 Uhr bis 17 Uhr konnte sich dann sogar Bürgermeister Metz arrangieren. Mit elf Pro-Stimmen und zehn Contra-Stimmen fiel die Entscheidung in dieser Richtung zwar knapp aus, geht nun aber so als Antrag an das Landratsamt.