Mehr Windräder wie dieses könnten bald auf Schwarzwaldhöhen stehen. Foto: Boris Roessler/dpa

Malsburg-Marzell bleibt heißer Kandidat für Windkraft-Flächen. Ob dort in Zukunft Windräder gebaut werden, steht auf einem anderen Blatt.

Rund um Malsburg-Marzell ballen sich Vorrangflächen für Windkraft. Innerhalb des Gebiets des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee gibt es allenfalls noch im Bereich des Wiesentals eine ähnliche Situation. Doch die Gemeinde muss sich damit abfinden.

 

Denn auch die endgültige Fassung des Teilregionalplans Windkraft, die jetzt vom Regionalverband beschlossen wurde und voraussichtlich in drei Monaten in Kraft treten wird, sieht direkt bei Malsburg-Marzell die Vorrangflächen Blauen-Hundsrücken, Schöttleberg-Wildsberg und Hohe Stückbäume vor, außerdem noch das zum Kleinen Wiesental gehörende Gebiet Weiherfelsen.

Eingaben zahlreicher Bürger ändern nichts

An dieser Einstufung konnten auch die neuerlichen Eingaben der Gemeinde und zahlreicher Bürger in der zweiten Runde der Öffentlichkeitsbeteiligung nichts mehr ändern. Immerhin hat der Regionalverband für seine gesamte Planung, die sich insgesamt auf 40 Vorranggebiete in den Landkreisen Lörrach, Waldshut und Konstanz bezieht, Malsburg-Marzell bei der finalen Beratung als eines von drei Fällen überhaupt noch einmal einer einzelnen Bewertung unterzogen.

Allerdings kommt für den Regionalverband keine weitere Flächenreduzierung in Betracht, denn sonst müssten bei Zugrundelegung gleicher Kriterien auch an anderen Stellen weitere Flächen aus der Planung fallen. Und das hätte zur Folge, dass der Regionalverband das gerade so erreichte Minimalziel, 1,8 Prozent der Fläche für Windkraft zu reservieren, gesamthaft verfehlen.

Puffer zu Wasserschutzgebieten kommen nicht

In den Unterlagen für die abschließende Sitzung hatte die Verwaltung des Regionalverbands zwar festgehalten, dass in Malsburg-Marzell die Flächenreduzierung nach der ersten Anhörung zwar begrüßt, aber nicht als weit genug gehend empfunden worden sei. Aus Malsburg-Marzell kam deshalb der Wunsch, weitere Rückstellungen zu prüfen, und dies vor allem dort, wo Wasserschutzgebiete der Zone II betroffen seien. Zu solchen Zonen sollten nach Malsburg-Marzeller Sichtweise möglichst Puffer geschaffen werden. Dieser Argumentation folgt der Regionalverband jedoch nicht. Würde man solche Abstandsflächen schaffen, kämen verbandsweit zu wenig Vorrangflächen zusammen.

Ähnlich verhält es sich bei einem anderen Sachverhalt, der von Malsburg-Marzeller Seite ins Gespräch gebracht wurde. Dabei geht es um die Frage, ob die Rotoren von möglichen Windkraftanlagen über die Grenzen der Vorrangflächen hinausragen dürfen oder nicht. Der Regionalverband geht von der ersten Variante aus, von der so genannten Rotor-out-Regel.

„Rotor-in“-Prinzip wird abgelehnt

Dann nämlich lassen sich die gesamten Vorranggebiete für das vom Regionalverband gesamthaft zu erreichende Ziel von 1,8 Prozent der Fläche anrechnen. Kritiker argumentieren, bestimmte Kriterien wie etwa Abstände zu Siedlungen würden unterlaufen, wenn die Rotoren über die Gebietsgrenzen ragen dürfen. Würde man jedoch nach dem von Malsburg-Marzell gewünschten Rotor-in-Prinzip handeln, wenn sich also die Flügel der Windmühlen nur innerhalb der Gebiete drehen dürfen, müssen bei der Flächenberechnung die entsprechenden Pufferzonen abgezogen werden. Dann aber kämen im Gebiet des Regionalverbands nicht genügend Vorranggebiete zusammen, weshalb dieser das Rotor-in-Prinzip ablehnt.

Bei der entscheidenden Verbandsversammlung in Waldshut-Tiengen am Dienstag stellten sowohl Verbandspräsident Martin Kistler (Landrat des Kreises Waldshut), als auch Verbandsdirektor Sebastian Wilske und Mitglieder der Verbandsversammlung, unter anderen Landrätin Marion Dammann, die Steuerungswirkung der Windkraft-Planung in den Vordergrund. Außerhalb der Vorranggebiete, also auf 98 Prozent der Fläche, würden somit keine Windräder gebaut. Und dort, wo sie künftig prinzipiell möglich sind, müssten sie dennoch Genehmigungsverfahren durchlaufen.