Energiewende: Gemeinde stellt Kriterienkatalog auf / Bedingungen sollen Investoren eine Orientierungshilfe sein

Den Bau einer neuen sechs Hektar großen Photovoltaikanlage in Lombach beschloss der Gemeinderat im Juni. Um für diese und zukünftige Anlagen Richtlinien zu schaffen, machte sich die Verwaltung nun daran, einen Kriterienkatalog auszuarbeiten.

Loßburg. Was die Beteiligung an der Energiewende angeht, ist Loßburg fleißig. An einem Teilflächennutzungsplan Windkraft wird gerade gearbeitet, und für den Bau künftiger Photovoltaikanlagen hat die Gemeinde Regeln aufgestellt, die Investoren bei der Orientierung helfen sollen.

Der Katalog soll festlegen, wo und unter welchen Bedingungen Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet gebaut werden dürfen. Trotz der politischen Vorgabe, regenerative Energien auszubauen, sollen nicht um jeden Preis alle Flächen belegt werden, wie der Vorlage zur jüngsten Gemeinderatssitzung zu entnehmen ist. Das dürfe nicht zulasten von Landschaft, Natur, Mensch oder Schutzgütern, wie dem Boden, geschehen.

Der Gemeinderat bleibt trotz Regeln souverän

27 Hektar auf der Fläche der Gesamtgemeinde dürfen mit Photovoltaikanlagen belegt werden, erklärt Bürgermeister Christoph Enderle in der jüngsten Gemeinderatssitzung. "Damit könnten wir mehr als das doppelte belegen, von dem, was wir schon belegt haben", sagt er. "Das ist ein Prozent unserer bewirtschaftbaren Fläche. Damit machen wir definitiv keine Verhinderungsplanung." Ab kommendem Jahr sollen auch alle Neubauten Solarzellen auf die Dächer bekommen.

Ein Vorteil von Photovoltaikanlagen sei im Vergleich zu Windrädern die Geräuschlosigkeit. "Und je mehr Photovoltaik wir haben, umso weniger Windkraft brauchen wir." In Loßburg gebe es viel produzierendes Gewerbe, und das brauche "gar nicht mal so wenig Strom". Der müsse irgendwo herkommen, wie die fossilen Energieerzeuger nach und nach abgeschafft werden. Höchste Zeit also, Richtlinien für die Alternativen festzulegen.

"Aber der Gemeinderat ist immer noch souverän", sagt Enderle. "Die Angaben sind nicht verpflichtend, es sind nur interne Richtlinien." Das Gremium habe gewisse Ermessensspielräume. Wer also eine Photovoltaikanlage bauen wolle und am gewünschten Ort die Richtlinien erfülle, habe dennoch keinen Anspruch auf die Zustimmung des Gemeinderats. Die Gegebenheiten müssen weiterhin an jedem Ort einzeln begutachtet und abgewogen werden.

Was den neu geplanten Solarpark in Lombach angeht, gab es beim ersten angedachten Standort Widerstand aus den Reihen der Bürger. Daraufhin suchten sich die Investoren eine andere Fläche auf der anderen Seite des Hangs, die vom Wohngebiet aus nicht sichtbar ist (wir berichteten). Stefan Burkhardt hat sich den Kriterienkatalog der Gemeinde schon angeschaut. "Dem neuen Standort wiedersprechen die Kriterien nicht, wie ich das sehe", meint er. Damit könne er nun in die weitere Planung einsteigen. Das Verfahren sei aber noch ganz am Anfang. Er rechne mit dem frühesten Baustart im Jahr 2024.

Anwohner zeigen sich bisher zufrieden

Die Anwohner, die sich gegen den ursprünglichen Standort ausgesprochen haben, sind unterdessen erleichtert, dass es nun doch ein anderer wird. "Es ist wunderbar, dass wir das zusammen hingekriegt haben", sagt Andreas Mielenz. "Wir haben einen Beitrag für die Anwohner geleistet und die Anlage entsteht jetzt trotzdem in Lombach. Damit sind wir auf einem guten Weg", sagt er.

Den Kriterienkatalog halte er für gut vertretbar. "Und damit wissen die Nachbarorte jetzt auch, woran sie sind", sagt er.

Grundsätzlich ist die Realisierung von Anlagen an folgendes gebunden. Ausschlussgebiete für die Ausweisung sind Siedlungsgebiete, Waldflächen, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmäler, Vogelschutzgebiete und Hochwassergefahrenbereiche.

Der Abstand zum Wald muss mindestens 30 Meter betragen. "Bei den Abständen zur Wohnbebauung wollten wir nichts konkretes festlegen, sondern nur, dass die Anlagen von den Häusern aus nicht sichtbar sein dürfen", erklärt der Bürgermeister. Die nächsten Anwohner dürfen nicht geblendet werden. Der Abstand zur Straße solle aber bei mindestens 20 Metern liegen.

Landwirtschaftlich genutzt Ackerflächen sollen nach Möglichkeit als solche erhalten bleiben. Kommen mehrere Flächen für eine Photovoltaikanlage in Frage, ist die Fläche mit der geringeren Boden-Wertstufe zu bevorzugen.

Weiter gibt es Kriterien, die der Investor zu erfüllen hat. Er muss im Vorfeld angeben, wie die Flächen unter den Solarzellen gepflegt werden sollen. Artenvielfalt soll gefördert werden, zum Beispiel durch blühende Wiesen.

Solarparks sollen mit Einzäunung nicht größer werden als zehn Hektar. Die Anbindung ans Stromnetz soll durch ein Erdkabel erfolgen.

Freiflächen-Anlagen, an denen sich die Bürger beteiligen können, haben Vorrang gegenüber reinen Investormodellen, wenn mehrere Interessenten die gleiche Fläche wollen. Der Investor muss ein Fachbüro aus Baden-Württemberg beauftragen und im Vertrag muss bereits die Rückbauvereinbarung getroffen sein.