Die Ermittlungen gegen einen Polizisten wurden eingestellt. Die Ermittlungen zur Tat laufen hingegen weiter.
Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibeamten im Zusammenhang mit der Ermordung eines Mädchens durch ihren eigenen Vater eingestellt. Der Polizist hatte bei dem Einsatz in Bollschweil (Breisgau-Hochschwarzwald) durch ein Fenster auf den Tatverdächtigen geschossen und ihn verletzt. Die Tatausführung konnte dadurch jedoch nicht verhindert werden.
Der Fall im Oktober hatte die Menschen in der Region Freiburg erschüttert: Ein 58-jähriger deutscher Staatsbürger hatte seine getrenntlebende Familie aufgesucht, die Frau und den Sohn aus der Wohnung ausgesperrt und dann seine eigene Tochter mit Schlägen und Messerstichen brutal ermordet.
Polizisten werden vom Tatverdächtigen angegriffen
Die Polizei traf noch während des Tatgeschehens am Tatort ein. Ein Polizist gab zwei Schüsse auf den Angreifer ab, die den Mann zwar im Unterbauch trafen, ihn jedoch nicht lebensgefährlich verletzten und auch nicht davon abhalten konnten, die Tat zu vollenden.
Im Gegenteil: Er bewarf die Polizisten mit einem sperrigen Gegenstand, so dass sie zunächst Deckung suchen mussten. Danach setzte der 58-jährige die Tat fort und ließ sich widerstandslos festnehmen. Er sitzt seither in Untersuchungshaft.
Mutter und Bruder sind weggezogen
Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft, insbesondere zu den Hintergründen, dauern an. Die Mutter und der Bruder des ermordeten Mädchens sind zwischenzeitlich nach Informationen unserer Zeitung aus Bollschweil weggezogen.
Mit Blick auf den Schusswaffengebrauch durch den Polizisten kamen die Ermittlungsbehörden nun zu dem Ergebnis, dass dieser im Sinne der Nothilfe für das Opfer gerechtfertigt war. Behördliche Untersuchungen nach einem Schusswaffengebrauch durch die Polizei sind verpflichtend.