Seit 2024 wird gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Miguel Klauß (Wahlkreis Calw) unter anderem wegen Volksverhetzung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl beantragt. Foto: Klauß

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat einen Strafbefehl gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Miguel Klauß beantragt. Das Amtsgericht Nagold muss nun entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen hat nach langen Ermittlungen einen Strafbefehl gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Miguel Klauß beantragt.

 

Nach Auffassung der Strafverfolger seien die Tatbestände der „Volksverhetzung, der Belohnung und Billigung von Straftaten und des § 33 Kunsturhebergesetz“ erfüllt. Klauß würden insgesamt drei Beiträge auf unterschiedlichen sozialen Medien aus den Jahren 2023 und 2024 zur Last gelegt, wie die Staatsanwaltschaft am Montag (12. Januar 2025) mitteilte. Die Ermittlungen liefen schon seit 2024.

Allerdings ist die Entscheidung nicht rechtskräftig: Denn das Amtsgericht Nagold muss über den tatsächlichen Erlass des Strafbefehls erst noch entscheiden. Dort liegt der Antrag bereits seit dem 25. Juni 2025 vor, wie die Ermittler betonen. „Das Amtsgericht Nagold hat über den Erlass des Strafbefehls bislang noch nicht entschieden. Weitere Auskünfte zum Stand des Verfahrens erteilt daher das Amtsgericht Nagold“, heißt es in der – eher unüblichen – Mitteilung.

In der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft wird der Name Klauß’ nicht explizit genannt, doch es ist klar, dass es um den Abgeordneten geht, der für den Wahlkreis Calw im Landtag sitzt: So wird darauf verwiesen, dass der Landtag Baden-Württemberg die Immunität Klauß’ im Mai 2025 aufgehoben hatte.

Falls das Amtsgericht den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft akzeptiert und tatsächlich erlässt, kann Klauß Widerspruch einlegen. Dann käme es zu einer Hauptverhandlung vor Gericht.