Der Busbahnhof in Nagold Foto: Heiko Hofmann

Vor einem Jahr geriet Nagold bundesweit in die Schlagzeilen: Ein Video zeigte, wie am Busbahnhof von einem Maiwagen aus, rassistische Parolen gegrölt wurden. Nun ist klar: Der Vorfall bleibt ohne juristischen Konsequenzen.

Ein Video und seine Folgen. Der Song von Gigi D’Agostino „L’amour toujours“ wurde nicht nur auf Sylt für rassistische Gesänge missbraucht. Auch in Nagold kam es zu einem Vorfall.

 

So ging ein Video vom 1. Mai vergangenen Jahres viral. Es zeigte einen Maiwagen, der den Nagolder Busbahnhof umrundete, und von dem aus zu dem eigentlich völlig harmlosen Lied die rassistische Parole „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ gegrölt wurde.

Zunächst blieb das nicht ohne Folgen. Polizei und Staatsanwaltschaft ermittelten. Und im August 2024 hieß es noch, dass die Staatsanwaltschaft weiter wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung ermittle.

In Stern TV präsent

Gleich nach Bekanntwerden des Vorfalls hatte sich der Verein der Maiwagenfreunde Nordschwarzwald deutlich von den Vorkommnissen distanziert und darauf hingewiesen, dass dieser Wagen nicht Mitglied im Verein sei. Auch Nagolds OB distanzierte sich und verwies unter anderem darauf, dass es sich um keinen Nagolder Wagen gehandelt habe.Kurz nach den Vorkommnissen, schaffte es der Vorfall auch in eine Sendung von Stern-TV.

Die Deutsche Presse-Agentur (DPA) berichtet nun, dass die „rassistischen Gesänge“ in Nagold ungeahndet bleiben. Die Voraussetzungen für eine Anklage wegen Volksverhetzung reichten nicht, teilte die Staatsanwaltschaft Tübingen demnach mit. Daher habe die Behörde das Ermittlungsverfahren gegen sieben Männer und eine Frau eingestellt.

Das Geschehen sei zwar „offensichtlich ausländerfeindlich“, erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gegenüber DPA. Der Ausspruch stelle aber zunächst einmal eine Meinungsäußerung dar und unterliege dem grundrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit – „so verletzend er für Betroffene auch sein mag“.

Kein „böswilliges Verächtlichmachen“

„Über keinen der Beschuldigten liegen polizeiliche Erkenntnisse im Zusammenhang mit ausländerfeindlichen oder rassistischen Vorfällen oder gar eine Zugehörigkeit bzw. Nähe zur rechten Szene vor“, hieß es weiter. Auch habe das Gegröle nicht im Zusammenhang mit einem politischen Aufmarsch oder unter Verwendung verbotener oder anderweitig dem rechtsextremen oder rechtsradikalen Spektrum zuzuordnenden Symbolen und Gesten stattgefunden.

Im Ergebnis hätten die Ermittlungen keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Äußerung „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ im vorliegenden Fall ein „böswilliges Verächtlichmachen“ im Sinne des Strafgesetzbuches zugeschrieben werden könne – „auch wenn die Äußerung evident zu missbilligen und moralisch verwerflich ist“.