Wie hoch die Grundsteuer ausfällt, hängt auch vom Bodenrichtwert ab. Foto: picture alliance/dpa/dpa-tmn/Christin Klose

Ab dem 1. Juli können Immobilienbesitzer ihre Erklärung zur Grundsteuer abgeben. Voraussetzung: Die notwendigen Bodenrichtwerte sind schon ermittelt. Ist das überall der Fall?

Nicht alle Immobilienbesitzer im Land werden sich Anfang Juli um ihre Steuererklärung für die Grundsteuer kümmern können. Vergangene Woche hatten nach Informationen unserer Zeitung erst etwa 70 der landesweit 206 Gutachterausschüsse die notwendigen Bodenrichtwerte an das dafür eingerichtete Landesportal Boris BW übermittelt. Bis Ende Juni haben die Gutachterausschüsse der Kommunen Zeit, die Bodenrichtwerte – also die Grundstückspreise – zu ermitteln. Knapp 40 Gremien waren zuletzt aber noch überhaupt nicht für das eigens eingerichtete Portal registriert. Rund ein Dutzend haben dem Vernehmen nach bereits angekündigt, die Frist zu reißen.