Für einen Hund sind in Pfalzgrafenweiler künftig 120 Euro zu zahlen. Foto: Stadler

Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler orientiert sich mit den neuen Steuersätzen an umliegenden Gemeinden.

Der Gemeinderat Pfalzgrafenweiler hat in seiner jüngsten Sitzung gleich zwei Satzungsänderungen beschlossen.

 

Zum einen wurden die Steuersätze für Hunde und damit auch die Hundesteuersatzung einstimmig geändert. Ab 1. Januar 2026 beträgt die Hundesteuer für den Ersthund 120 Euro im Jahr (bisher 108 Euro). Für jeden weiteren Hund wird, wie bisher, der doppelte Steuersatz fällig. Mit 600 Euro bleibt die Hundesteuer für einen Kampfhund ebenfalls unverändert. Mit diesen Steuersätzen passt sich Pfalzgrafenweiler an das Niveau der umliegenden Gemeinden an. Zahlreiche Kommunen im Umfeld haben die Hundesteuersätze bereits in den vergangenen Jahren angepasst.

In Pfalzgrafenweiler werden derzeit knapp 300 Hunde und ein Kampfhund zur Hundesteuer veranlagt, 13 Hunde sind von der Hundesteuer befreit, darunter Jagd-, Rettungs- oder Begleithunde.

Eigentlich eine Lenkungssteuer

Die zweite Änderung, die das Gremium einstimmig absegnete, betrifft die „Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer“. Die letzte Änderung war im April 2017. Der Vergnügungssteuersatz lautete bisher 25 Prozent.

Bei der Festlegung der Höhe des Steuersatzes dieser sogenannten Lenkungssteuer, die als Steuerungsinstrument der Eindämmung von Spielautomaten dienen soll, orientierte sich die Gemeinde, so der Verwaltungsvorschlag, am Steuersatz der Gemeinde Baiersbronn. Dem Gemeinderat wurde eine Anhebung auf 27 Prozent vorgeschlagen. Eine Übersicht der aktuell gültigen Steuersätze im Landkreis lag den Ratsmitgliedern zur Entscheidungsfindung vor.

Bischoff: „Ein nettes Sümmchen“

Aktuell gibt es in Pfalzgrafenweiler 20 Geräte, die zur Vergnügungssteuer veranlagt werden, im Jahr 2022 waren es genau halb so viele. Die Änderung der Vergnügungssteuersatzung tritt ebenfalls am 1. Januar 2026 in Kraft. Bei dieser Steuer, so Bürgermeister Dieter Bischoff, komme „ein nettes Sümmchen“ zusammen. Laut Sitzungsvorlage – Stand 23. Oktober – in diesem Jahr bereits mehr als 139 000 Euro.