Erst vor rund einem Jahr hatte die Gemeinde Althengstett im Zuge der Grundsteuerreform die Grundsteuersätze gesenkt. Nun steigen sie wieder. Der Grund dafür ist simpel.
Die Grundsteuerreform sollte von den Gemeinden möglichst aufkommensneutral umgesetzt werden. Das heißt, die Hebesätze sollten so angepasst werden, dass das Steueraufkommen in etwa den Vorjahren entspricht.
Althengstett hatte deshalb mit Wirkung zum 1. Januar 2025 die Hebesätze abgesenkt – bei der Grundsteuer A von 400 auf 295 vom Hundert (v.H.) und bei der Grundsteuer B von 400 auf 225 v. H. Offenbar zu viel des Guten.
Es zeichne sich ab, dass sich das Steueraufkommen im Vergleich zum Vorjahr reduziert, sagte Kämmerin Ingrid Schmidt jüngst im Gemeinderat. Und zwar bei der Grundsteuer B um circa 45 000 Euro, von 1,285 Millionen Euro im vergangenen Jahr auf 1,240 Millionen Euro im laufenden Jahr. Bei der Grundsteuer A werden es voraussichtlich 6000 Euro weniger sein. Die Kämmerin rechnet hier insgesamt mit Einnahmen von nur noch rund 9500 Euro.
Die Verwaltung schlug deshalb vor, die Hebesätze moderat zu erhöhen. Der Gemeinderat ging geschlossen mit. Ab dem neuen Jahr gilt bei der Grundsteuer B ein Hebesatz von 275 Prozentpunkten, der Satz für die Grundsteuer A erhöht sich ebenfalls um 50 Prozentpunkte auf 345 v. H.
„Heute profitieren halt diejenigen, die davor sehr viel bezahlt haben“
Er gehe mit der Erhöhung mit, sagte Alexander Herzog (FWV), obwohl es bei der Grundsteuer B Bescheide gebe, die sechsmal so hoch sind wie vor der Reform. „Heute profitieren halt diejenigen, die davor sehr viel bezahlt haben“, entgegnete Bürgermeister Rüdiger Klahm.
„Wie ist die Aufstellung zwischen Gewerbe und Privat?“, wollte Philipp Jourdan (Grüne) von der Kämmerin wissen. Ihm sei aufgefallen, dass die Steuern bei Gewerbe weniger sind. Zwischen Privat und Gewerbe könne nicht unterschieden werden, so Schmidt, allerdings zwischen bebaut und unbebaut, „es gibt 226 bebaute Grundstücke und 291 unbebaute im gesamten Gemeindegebiet“.
„Wir sollten wir über eine Grundsteuer C nachdenken“
„Wie viel Mehreinnahmen haben wir durch die neue Grundsteuer B von unbebauten Grundstücken?“, wollte Lothar Kante (SPD) von der Kämmerin wissen. Um die Mehreinnahmen zu berechnen, die bisher durch die Änderung der Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer B (allein der Bodenrichtwert ist maßgeblich), erzielt werden, müsste sie jedes einzelne Grundstück extra anschauen, ein enormer Arbeitsaufwand, so Schmidt. Kante befand angesichts von 291 unbebauten, aber erschlossenen Grundstücken: „Wir sollten wir über eine Grundsteuer C nachdenken.“
Davon solle jedoch weiter abgesehen werden, heißt es in der Sitzungsvorlage. Der Verwaltungsaufwand dafür sei hoch, es fehle die Rechtssicherheit und es bestehe das Risiko, dass es jene trifft, die bauen wollen, aber wegen hoher Kosten nicht können.
Nur durch eine Ortsbegehung möglich
Zur Einführung der Grundsteuer C bedarf es einer Allgemeinverfügung, der ein Lageplan mit den gekennzeichneten unbebauten Grundstücken beizufügen ist.
Weiter heißt es in der Vorlage, dass das Finanzamt zwar gesonderte Aktenzeichen für unbebaute Grundstücke vergibt, diese aber nicht zwingend bei einer Bebauung geändert werden. Deshalb habe die Gemeinde keine Anhaltspunkte, ob zwischenzeitlich eine Bebauung stattgefunden hat. Das festzustellen, wäre nur durch eine Ortsbegehung möglich.
Keine Grundsteuer C im Jahr 2026
Wohl deshalb haben im Land bisher nur fünf Kommunen die Grundsteuer C eingeführt.
Auch in Althengstett gibt es weiter keine extra Steuer auf unbebaute Grundstücke. Der Gemeinderat hat sich einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung, auf die Einführung der Grundsteuer C im Jahr 2026 zu verzichten, angeschlossen.