Die Dämmerung birgt in nächster Zeit eine erhöhte Gefahr für Wildunfälle. Foto: C. Oesterreich

Die Zeitverschiebung am Wochenende bringt auch eine Gefahr für Wildtiere und Autofahrer mit sich. Darauf weist die Kreisjägerschaft hin und unterstützt damit einen Appell des Landesjagdverbandes.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag ist es wieder soweit: Die Sommerzeit beginnt. Die Uhren werden um eine Stunde nach vorne gestellt und der morgendliche Berufsverkehr auf den Straßen fällt durch diese Zeitverschiebung in die Dämmerung. Deshalb mahnt die Kreisjägerschaft zu besonderer Vorsicht im Straßenverkehr, denn Wildtiere folgten weiter ihrem natürlichen Rhythmus – nicht einer umgestellten Uhrzeit.

 

Im Frühling lockten frisches Grün und Streusalzreste besonders das Rehwild in den frühen Morgenstunden an die Straßenränder. Hinzu kommen die ersten Revierkämpfe, um die jungen Rehböcke zu vertreiben. Die Aktivität der Wildtiere nimmt im Frühjahr wieder zu.

Tempo weg in den nächsten Wochen

Der Landesjagdverband Baden-Württemberg appelliert gemeinsam mit seinen 57 Mitgliedsvereinen deshalb an alle Verkehrsteilnehmer, in den nächsten Wochen mit reduzierter Geschwindigkeit und mit erhöhter Aufmerksamkeit zu fahren.

Besonders gefährdet seien Landstraßen und Waldgebiete, vor allem während der Dämmerung in den Morgen- und Abendstunden. Wildunfälle können durch diese Vorsichtsmaßnahmen häufig vermieden werden.

Wildunfall – was tun?

Sofort abblenden, hupen und kontrolliert abbremsen, sobald Sie Wild am Straßenrand entdecken.

Warten; Meist sind Wildtiere nicht allein unterwegs, es könnten also noch weitere Tiere nachkommen!

Ist eine Kollision nicht vermeidbar, bitte keine unkontrollierten Ausweichmanöver fahren, diese könnten schlimme Folgen haben. Lenkrad gut festhalten und und weiterfahren.

Sollte es zum Unfall kommen, sofort Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen und Unfallstelle absichern.

Das tote Tier mit Handschuhen (evtl. aus dem Erste-Hilfe-Koffer) an den Seitenstreifen ziehen, so möglich.

Verletzte Tiere weder berühren noch verfolgen. Auf keinen Fall versuchen mitzunehmen! Durch Todesangst besteht erhebliche Verletzungsgefahr und zudem fällt dies unter den Straftatbestand der Wilderei.

Den Unfall unverzüglich der Polizei melden, auch wenn das Tier geflüchtet ist. Dieses wird dann von einem sogenannten Nachsuchegespann (ausgebildeter Hund mit Hundeführer) nachverfolgt. Die Polizei oder der informierte Jagdpächter stellen Ihnen die Bescheinigung für den Wildunfall aus, die Sie für Ihre Versicherung und den Schadensersatzanspruch benötigen