Was verbirgt sich hinter der freundlichen windschiefen Fassade der Waldorfschulen? Foto: C/harlotte Fischer

Seit der Corona-Pandemie steht die Anthroposophie unter Druck. Einen Frontalangriff der Wochenzeitung „Die Zeit“ hat eine Stuttgarter Zivilkammer nun aber zurückgewiesen.

Die Botschaft passte gut in eine Zeit, in der die Waldorfschulen als vermeintlicher Hort von Coronaleugnern ohnehin unter verschärfter Beobachtung standen: Hinter einer hübschen Holzoptik mit warmen Wandfarben und windschiefen Winkeln versteckten die anthroposophischen Privatschulen ein ernstes Gewaltproblem, heißt es in einem Artikel, der vor einem Jahr auf dem Onlineportal der Wochenzeitung „Die Zeit“ erschienen ist. Geschrieben hat ihn die anerkannte Erziehungsexpertin Nora Imlau. Doch jetzt hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart dem Magazin im einstweiligen Verfügungsverfahren etliche der darin getätigten Äußerungen untersagt (Az. 4 U 46/23).

 

„Wer kritisiert, muss auch liefern“, sagte der Vorsitzende Richter. Zwar müsse eine Journalistin nicht alles, was ihr zugetragen werde, bis ins kleinste Detail nachprüfen, „sonst kann sie nie einen Artikel schreiben.“ Im vorliegenden Fall herrsche aber eine gewisse Faktenarmut. So habe die „Zeit“ auch im Nachgang nicht hinreichend belegen können, dass beispielsweise einem ADHS-Patienten aus ideologischen Gründen jahrelang die richtige Begleitung versagt geblieben sei.

Kritik ja, aber richtig

Allerdings folgte der 4. Zivilsenat in seinem am Mittwoch ergangenen Urteil nicht allen Wünschen des klagenden Dachverbands der Freien Waldorfschulen, der insgesamt sieben Passagen gestrichen haben wollte. Im Rahmen der freien Meinungsäußerung müsse etliches geduldet werden, sagte der Richter. Die Äußerung, dass für Kinder, denen ein schlechtes Karma oder eine problematische Aura attestiert werde, ein Leidensweg beginnen könne, sei als Werturteil hinzunehmen. Kritisch werde es allerdings, wenn Meinung in „substanzarme und unwahre Tatsachenbehauptungen“ umschlage.

Das Landgericht Stuttgart hatte in erster Instanz die Klage noch zurückgewiesen (Az. 1 O 15/23). Der Dachverband sei von dem Artikel, der sich generell mit „den Waldorfschulen“ auseinander setze, gar nicht betroffen und deshalb nicht klageberechtigt. Damit hätten es sich die Kollegen zu einfach gemacht, befand der OLG. „Wer meldet sein Kind denn noch in einer Schule an, über die so etwas berichtet wird?“, sagte der Richter. Der Dachverband der Waldorfschulen fühle sich da zurecht angesprochen.

Aussage ins Gegenteil verkehrt

Unter anderem hatte Imlau auf ein Buch des Waldorf-Theoretikers Erich Gabert hingewiesen, das „bis in die 1990er Jahre hinein bei der Ausbildung von Waldorflehrkräften ganz offiziell“ zum Einsatz gekommen sei und „auch noch heute als Nachschlagewerk“ diene. Darin werde empfohlen, mit Kindern über Fehlverhalten nicht zu sprechen, sondern dieses durch eine „kurze, kräftige Ohrfeige“ abzustellen. „Und so ist der Schmerz in der Tat als der große Gewissenserwecker der strenge und harte, aber echte und treue Freund des Menschen“, zitiert Imlau aus dem Buch.

Das Problem: das Zitat ist echt, aber es ist aus dem Zusammenhang gerissen. Tatsächlich beschreibt Gabert etwas umständlich die gängigen Erziehungsmethoden seiner Zeit, der 1950er Jahre. Er lehnt sie aber ab, was man erfährt, wenn man im Original weiterliest. Es handle sich um das „kümmerlichste erzieherische Mittel“, schreibt Gabert dort. Hier würden die Fakten regelrecht verdreht, sagte der Richter. Zudem konnte ein Prozessvertreter der Waldorfschulen glaubhaft machen, dass das in die Jahre gekommene Werk keineswegs in der Ausbildung eine Rolle spiele. „Das kennt eigentlich niemand.“

Im Netz erhebt sich ein „Anthrobeben“

In den vergangenen Jahren haben die mehr als 50 Waldorfschulen im Land bei den Schülerzahlen einen Knick nach unten erlebt. Dass dies mit Veröffentlichungen wie dem Artikel in der „Zeit“ zusammenhängt, glaubt Christoph Sander vom Landesverband der Freien Waldorfschulen nicht. Allerdings habe man in der Folge der Corona-Pandemie, bei der die Kämpfe zwischen Befürwortern und Gegnern der staatlichen Maßnahmen besonders stark ausgetragen wurden, eine Vielzahl kritischer Berichte und TV-Reportagen verzeichnet.

Auch Jan Böhmermann beschäftigte sich mit der Waldorfpädagogik: „Wer seinen Namen tanzt, tritt sich auch auf die Füße“, lautete unter anderem seine satirische Analyse. Auf der Kurznachrichtenplattform X, vormals Twitter, berichteten unter dem Hashtag #Anthrobeben ehemalige „Waldis“ über negative Erlebnisse mit der „angeblich so sanften“ Waldorfpädagogik.

„Wir müssen uns der Kritik stellen“, sagte Sander. Allerdings sei gut, dass nun juristisch festgestellt worden sei, dass dies nicht auf der Grundlage falscher Fakten zu geschehen habe. Sein Wunsch wäre allerdings gewesen, man hätte mit der „Zeit“ ins Gespräch kommen können. Von der Chefredaktion seien aber alle Kontaktaufnahmen abgeblockt worden, sagte Nele Auschra. Eine Revision ist nicht möglich. Das Urteil des OLG ist rechtskräftig.