Ein Stromkabel kann auch unter privaten Grundstücken in der Erde liegen. Foto: Gerten

Eine Stromleitung auf einem privaten Grundstück und niemand weiß etwas davon? Genau das kann vorkommen, so geschehen im Wohngebiet Hätzgert in Rangendingen.

Beim Anblick des Stromkabels fiel der Eigentümer aus allen Wochen, denn es ist nicht auszudenken, was passiert, wenn eine Schaufel oder eine Hacke das Erdkabel trifft. Der Stromnetzbetreiber EnBW bestätigt auf Anfrage: „Das Beschädigen einer (unterirdischen) Stromleitung birgt gewisse Risiken, etwa Lebensgefahr durch Stromschlag, Kurzschlüsse, Brände sowie Sachschäden.“

 

Es ist also keine Bagatelle, wenn der Eigentümer beim Graben auf dem Grundstück plötzlich auf das ihm bis zu diesem Zeitpunkt unbekannte Kabel trifft.

Kein Grundbucheintrag

Zuvor hatte die Gemeinde dem Eigentümer den 55-Quadratmeter-Streifen als Bauland verkauft. Bürgermeister Manfred Haug sagte während der Bürgerfragestunde der Gemeinderatssitzung Ende Oktober: „Wenn es nicht im Grundbuch eingetragen ist, wissen wir es auch nicht.“

Eine Sprecherin der EnBW, die auf unsere Anfrage im Auftrag der Netze BW antwortet, bestätigt: Ein Grundbucheintrag für Niederspannungskabel sei „nicht zwingend erforderlich“. Grund dafür sei, dass dies in Spezialgesetzen wie der „Niederspannungsanschlussverordnung“ geregelt sei.

Darin heißt es sinngemäß: Grundstückseigentümer müssen eine Niederspannungsleitung, wie sie auch auf dem betroffenen Grundstück in Rangendingen liegt, dulden – ob sie wollen oder nicht. Der Betrieb und die technische Realisierung des Stromnetzes sind Sache des Netzbetreibers, nicht der Gemeinde.

Kostenfreie Auskunft

Es ist deshalb keineswegs ausgeschlossen, dass im Erdreich weitere Niederspannungskabel verborgen sein könnten. 

Offenbar wird von den Eigentümern erwartet, dass sie sich selbst kundig machen. Die Netze BW verweist auf einen kostenlosen Service, den Eigentümer in Anspruch nehmen können. Zu erreichen ist dieser unter www.netze-bw.de/partner/planenundbauen/leitungsauskunft.

Hierbei handelt es sich um eine Karte, worauf Leitungen, Rohre und ähnliches unter und auch über der Erde aufgezeichnet sind. „Mit der Leitungsauskunft kann der Bauherr vor Beginn seiner Bauarbeiten sicherstellen, dass er keine bereits verlegten Leitungen/Rohre durch die Arbeiten beschädigt oder gar zerstört“, heißt es auf Anfrage der Redaktion weiter.

Im Hinblick auf Unterhaltungs- und Betriebspflichten sind Netzbetreiber  verpflichtet, Schaden vom Netz abzuhalten, und deshalb  müssen Planauskünfte   Leitungen an berechtigte Anfragende herausgegeben werden.

Verursacherprinzip gilt

Die exakte Kenntnis darüber lohnt sich, denn die Strom-Erdkabel liegen meist nah an der Oberfläche und sind auch für Laien recht einfach und ohne Bagger erreichbar. Die Netze BW spricht von einer Tiefe von „mindestens 60 Zentimetern“: Dieser Bereich sei frostsicher, und das Kabel ist vor Spatenstichen geschützt.

Allerdings darf die Fläche darüber nicht ohne Weiteres überbaut werden, heißt es weiter. Etwaige Vorhaben müssten daher vorab mit der Netze BW abgestimmt werden. Bei Beschädigungen gelte das Verursacherprinzip.

Etwaige Schäden können – auch wenn sie versehentlich passieren –  sehr teuer werden. Deutlich schwerer wiegt in solchen Fällen sicher die plötzliche Lebensgefahr, die im Garten unverhofft ans Tageslicht kommt.