Andreas Richter von der IHK Stuttgart kritisiert die Erbschaftsteuer. Foto: IHK

Im Referentenentwurf die Erbschaftsteuer sieht die IHK Region Stuttgart noch einigen Verbesserungsbedarf. Man befürchte eine "fatale Wirkung".

Stuttgart - Die IHK Region Stuttgart sieht Nachbesserungsbedarf im Referentenentwurf für die Erbschaftsteuer-Reform. Hauptgeschäftsführer Andreas Richter kritisiert insbesondere die nach wie vor vorgesehene Einbeziehung des vorhandenen Privatvermögens. Ehemalige Bundesverfassungsrichter hätten daran bereits ihre Zweifel angemeldet. Darüber hinaus befürchtet Richter eine „fatale Wirkung“: „Bereits heute ist es vielfach schwierig in der Familie einen Nachfolger zu finden.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende 2014 schärfere Regeln für die Begünstigung von Firmenerben gefordert.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) hatte am Dienstag den Entwurf vorgelegt, nach dem die Verschonungsregeln für Kleinstfirmen gelockert werden sollen. Diese begrüßte die IHK. Sorge bereite aber unter anderem die Definition des begünstigten Vermögens. Dazu gehörten nach dem Entwurf nur Gegenstände, die dem Betrieb als „Hauptzweck“ dienen. Diese Definition sei im Moment noch viel zu unbestimmt.