Die Erbschaftsteuer treibt viele Unternehmer um Foto: dpa-Zentralbild

Das Bundesverfassungsgericht hat die bisherige Regelung der Erbschaftsteuer bei der Unternehmensnachfolge gekippt, weil sie zu großzügig sei. Nun setzen sich Finanzminister Nils Schmid und Wirtschaftsvertreter dafür ein, so wenig wie möglich an den bisherigen Regeln zu ändern.

Stuttgart - Manche Unternehmer, die ihren Nachlass regeln und ihre Firma an die Erben übergeben wollen, hätten ein großes Problem, würden für sie bei der Erbschaftsteuer die gleichen Regeln gelten wie für andere Bürger. Denn weil es um erkleckliche Summen geht, die sich nicht jeder Erbe leisten kann, müsste das Geld zuweilen aus dem Unternehmen herausgezogen werden – sofern es überhaupt vorhanden ist und das Firmenvermögen nicht in Maschinen, Gebäuden und Anlagen gebunden ist. Damit Erben die Firma nicht schwächen oder zerschlagen müssen, wird Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer stark begünstigt – zu stark, wie das Bundesverfassungsgericht meint. Die Wirtschaft will nun, dass die Änderungen möglichst gering ausfallen – ein Wunsch, der bei Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid auf offene Ohren trifft. Er will sich auf Bundesebene dafür einsetzen, „nur die Ergänzungen vorzunehmen, die das Bundesverfassungsgericht vorgibt“. Beim „steuerpolitischen Dialog“ waren sich Schmid und Wirtschaftsvertreter einig darin, eine Reform anzustreben, bei der sich möglichst wenig ändert.

Der schwierigste und zugleich wichtigste Änderungsbedarf ergibt sich bei großen Firmen. Hier gibt sich das Verfassungsgericht nicht damit zufrieden, dass die Unternehmen die Vergünstigung schon dann bekommen, wenn sie über mehrere Jahre eine vorher festgelegte Lohnsumme nicht unterschreiten. Das Verfassungsgericht schreibt hier vor, dass zuvor geprüft werden müsse, ob das Unternehmen der Steuererleichterungen überhaupt bedarf.

Eine der zentralen Fragen lautet: Wie sollen Firmen nachweisen, dass sie die Steuervergünstigung benötigen?

Peter Kulitz, Chef des Baden-Württembergischen Industrie. und Handelskammertages, hält es für möglich, für die Steuererleichterungen bestimmte Vorgaben über Investitionen vorzunehmen. Diese dürften die Betriebe aber „nicht so einzwängen. dass sie am Ende keinen Handlungsspielraum mehr haben“. Ob damit den Vorgaben aus Karlsruhe bereits Genüge getan ist, werden wohl noch viele Juristen zu prüfen haben.

Eine weitere Beanstandung aus Karlsruhe bezieht sich darauf, dass der Nachweis des Erhalts von Arbeitsplätzen bei Betrieben unter 20 Beschäftigten bisher gar nicht erforderlich ist. Diese Regelung ist nach Landeshandwerkspräsident Joachim Möhrle vor allem für das Handwerk von Bedeutung. Hier kann sich Schmid vorstellen, dass die Grenze bereits bei fünf bis acht Mitarbeitern gezogen wird. Dadurch würde die Ungleichbehandlung reduziert und möglicherweise verfassungskonform, so die Einschätzung des promovierten Juristen Schmid.

Die wenigsten Probleme hat der Sozialdemokrat mit einer Regelung, die trickreichen Steuergestaltern die Möglichkeit verschafft, für den Betrieb nicht benötigtes Privatvermögen ins Unternehmen einzubringen und mit begünstigen zu lassen. Bisher dürfen bis zu 50 Prozent aus solchem Verwaltungsvermögen bestehen. Schmid hätte kein Problem damit, diese Grenze auf zehn bis 15 Prozent zu senken.