Ein 36-Jähriger Lahrer musste sich am Dienstag vor dem Amtsgericht verantworten. Foto: Schabel

Ein 36-jähriger Lahrer hat seine Nachbarn beleidigt, mit einer Waffe bedroht und den Hitlergruß gezeigt. Es war bereits sein 20. Vergehen.

Es war am Dienstagmorgen nicht das erste Mal, dass Richter Hendrik Witsch über den 36 Jahre alten Angeklagten zu urteilen hatte. Ganze 19 Mal wurde der zweifache Familienvater – das dritte Kind ist unterwegs – bereits verurteilt. Zumeist wegen Diebstählen, Sachbeschädigung oder Fahren ohne Fahrerlaubnis. Nun musste er sich wegen Beleidigung, Bedrohung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verantworten.

 

Was war passiert? Staatsanwältin Rebekka Wiedemann schilderte, dass der Angeklagte am Abend des 7. Septembers 2024 seine Nachbarn, die zum Tee trinken auf der Terrasse zusammensaßen, mehrfach lautstark rassistisch beleidigt und ihnen den Hitlergruß gezeigt haben soll. Zudem soll er unter anderem geäußert haben, sie gehörten erschossen, später habe er mit einer Softair-Pistole, deren Besitz ihm aufgrund eines ähnliches Vorfalls ausdrücklich verboten worden war, auf sie gezielt. Für die Familie auf der anderen Straßenseite sei nicht ersichtlich gewesen, dass es sich um keine echte Waffe gehandelt habe. Die Nichte der Nachbarin rief die Polizei, die Beamten nahmen den Mann in Gewahrsam.

Der Angeklagte bestritt zunächst die Mehrzahl der Vorwürfe. Er räumte lediglich ein, er habe „Beleidigungen herübergeworfen“, dass diese rassistisch gewesen seien, wies er entschieden von sich. Der arbeitslose Mittdreißiger begründete seine Wut auf die Nachbarn damit, dass diese sich häufiger laut unterhielten, später gestand er, er habe das Gefühl, sie würden in einer für ihn nicht verständlichen Sprache über ihn lachen. „Hatten Sie an diesem Tag Alkohol getrunken?“, frage Richter Witsch. Er wisse es nicht mehr genau, vielleicht ein zwei Bier, entgegnete der Angeklagte.

Familie war in Sorge um den Vater

Als Zeugin geladen war zunächst die Nachbarin. „Wir hatten meinen Vater aus der Türkei nach Deutschland geholt, um ihn ins Krankenhaus zu bringen. An diesem Tag hatten wir schlechte Nachrichten erhalten“, erinnerte sie sich an den 7. September. Am Abend habe man sich zum Tee getroffen. Der Angeklagte sei nach Hause gekommen und habe über die Straße „Scheiß Ausländer“ und andere schwer beleidigende Ausdrücke gerufen, die nicht zitierfähig sind. „Ich hatte Angst“, erklärte die Frau. Sie habe ihrer Familie geraten, den Mann zu ignorieren. Ihre Nichte schilderte später den Punkt, an dem dies nicht mehr möglich gewesen sei. „Er hat eine schwarze Waffe auf uns gerichtet.“ Dennoch seien alle am Tisch ruhig geblieben, hätten nichts erwidert und lieber die Polizei gerufen, so die Nichte.

Deren Mutter, die sich mithilfe einer Dolmetscherin verständigte, und eine weitere Nachbarin bestätigten diesen Ablauf und die gefallenen Ausdrücke. Einer der angerückten Polizeibeamten wiederum sagte aus, er habe beim Angeklagten Alkoholgeruch festgestellt. „Er hatte Stimmungsschwankungen. Er war mal kooperativ, dann wieder aggressiv.“

Vater des Angeklagten war rechtsradikal

Nach Anhörung aller Zeugen revidierte der Beschuldigte seine Aussagen ein wenig. Er gestand die Äußerung „Scheiß Ausländer“ ein und auch, dass er mit der Softair-Pistole „Macht demonstrieren“ wollte. Vom Hitlergruß wollte er weiterhin nichts wissen. Richter Witsch fragte, woher dieser Hass komme. „Mein Vater war rechtsradikal“, entgegnete der Angeklagte. Er habe solche Beledigungen häufiger genutzt. Als Kind habe der Angeklagte das miterleben müssen, worunter er gelitten habe. „Sehen Sie nicht die Parallelen?“, fragte der Richter. Denn laut den Zeugen habe der Angeklagte die Ausdrücke ebenfalls im Beisein seiner Kinder geäußert. Keine Reaktion.

Mit einer Softairwaffe wie dieser bedrohte der Angeklagte die Nachbarn (Symbolbild). Foto: David Young/dpa

Witsch wollte wissen, was sich der Angeklagte für sein Leben wünschte. „Straffreiheit“, sagte dieser. Das nahm ihm der Richter nicht ab. „Das haben Sie auch schon das letzte Mal gesagt, als wir uns trafen.“ Im Juni 2024 war das. „Wort gehalten haben Sie offenbar nicht.“

Schließlich standen die Plädoyers an. Staatsanwältin Wiedemann sah die Vorwürfe nach den Zeugenaussagen als erwiesen an. Sie forderte neun Monate Freiheitsstrafe und zwar nicht auf Bewährung. „Es gibt keine Anhaltspunkte, dass es in Zukunft besser laufen wird.“ Verteidiger Wolfgang Reichert sah das anders: Sein Mandant gehe regelmäßig zur Drogenhilfe und habe angekündigt, sich entschuldigen zu wollen. Außerdem sah Reichert die Geste des Hitlergrußes nicht als erwiesen. Er plädierte für sechs Monate auf Bewährung.

Richter packt noch einmal zwei Monate drauf

Richter Witsch folgte keinem der Vorschläge. Sein Urteil: elf Monate – ohne Bewährung. „Es gibt keine Zweifel, es hat sich so abgespielt. Mit anderen Worten: Ich glaube den Zeugen und Ihnen nicht“, richtete er das Wort an den Angeklagten. Seine Äußerungen, zumal ohne Anlass, würden ein friedliches Zusammenleben in der Gesellschaft zerreißen. Er sehe „keinerlei Gewähr“ für Besserung, so könnte auch die baldige Geburt des dritten Kindes nichts an der Strafe ändern, so der Richter. Schließlich redete er dem Verurteilten noch einmal ins Gewissen. „Sie sind selbst mit rechtsextremen Gedankengut aufgewachsen und machen es nun Ihrem Vater nach. Das tut mir Leid für Sie. Ich wünsche Ihnen von Herzen alles Gute, dass sie zur gesellschaftlichen Vernunft finden.“

Früherer Vorfall

Neben zahlreichen weiteren Delikten hat der Angeklagte, wie Richter Witsch verlas, vor einigen Jahren bereits einen Mann mit der Softair-Pistole bedroht. Dies führte zu dem Verbotsbescheid. Die Beschuldigte gab über seinen Anwalt jedoch an, diesen nicht richtig gelesen zu haben.