Der Busschütze von Empfingen (68) kurz vor seinem Urteil im Landgericht Rottweil. Foto: Juergen Lueck

Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil sagt, warum es keine Bewährung für den Rentner (68) aus Empfingen geben kann.

Der Busschütze von Empfingen bekommt eine harte Strafe. Das ist das Urteil der ersten Schwurgerichtskammer des Landgerichts Rottweil.

 

Die spannende Frage während der Beweisaufnahme: Hatte der Rentner (68) am 12. Dezember im vergangenen Jahr mit Absicht auf den Zeugen Abdel A. (Name geändert) geschossen? Wollte er ihn töten? Hat er ihn mit dem Busfahrer verwechselt?

Es stellt sich heraus: Der Busschütze leidet an Altersweitsichtigkeit, kann Kimme und Korn nicht mehr scharf sehen. Deshalb habe er zuletzt nur noch mit Langwaffen und Zielfernrohr geschossen.

Aber: Statt um 10.30 Uhr wie angekündigt das Urteil zu verkünden, lässt die Kammer noch die letzten Eintragungen im Schießbuch des Schützenvereins Empfingen vorlesen. Dabei kommt heraus: Der Busschütze hatte dort zuletzt am 3. September – gut drei Monate vor der Tat – mit der Tatwaffe geschossen. Und dabei 328 Punkte erzielt – fast 100 mehr als beim letzten Training mit seiner Sig Sauer 9 Millimeter im Februar des vergangenen Jahres.

Waren die Schüsse am 12. Dezember versuchter Mord, wie Staatsanwalt Frank Grundke plädiert hatte?

Richter erklärt das Urteil

Der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer sagt im Urteil: „Es war Nötigung. In drei Fällen. Eine Bewährungsstrafe wäre für das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts nicht vereinbar. Es würde auf völliges Unverständnis führen, wenn ein Sportschütze mit scharfen Waffen auf Menschen zielt, schießt und dann Bewährung bekommt.“

Bewährung hatte Benjamin Waldmüller, Verteidiger des Angeklagten, gefordert.

Fakt ist: Am 12. Dezember vergangenen Jahres hatte es auf der Wiesenstetter Straße einen Unfall gegeben. Der Linienbus Sulz-Horb wollte ausweichen, fuhr über den Rasen des Busschützen und blieb stecken. Der Busschütze stritt sich mit Fahrgästen, den Unfallbeteiligten, dem Busfahrer, holte seine Sig Sauer Pistole aus dem Waffenschrank, stellte sich auf die Terrasse und schoss.

Der Vorsitzende Richter Karlheinz Münzer sagt: „Durch eine glückliche Fügung für den Angeklagten verfehlte die Kugel den Fahrgast. Zehn Zentimeter weiter drüben, und wir hätten einen vollendeten Mord.“

Trotzdem bekommt der Busschütze „nur“ zwei Jahre wegen Nötigung.

Benjamin Waldmüller hat den Busschützen von Empfingen verteidigt. Foto: Jürgen Lück

Richter Münzer sagt: „Das ganze war ein sehr überlegter Akt. Er hat einmal geschossen. Dann hat er den Arm mit der Waffe gesenkt. Wenn der Angeklagte hätte töten wollen, dann hätte er das Ziel weiter im Visier gehabt und weiter abgedrückt. Die Sig Sauer Tatwaffe kann acht Schuss in unter zwei Sekunden abgeben, wie uns der LKA-Waffenexperte bestätigt hat. Das werten wir als Rücktritt von der Tat.“

Was führte zum Ausraster des Mannes?

Doch warum ist der Empfinger Rentner auf einmal durchgedreht? Der Vorsitzende Richter sagt: „Er hatte 1,78 Promille, war außer sich vor Wut und hat rot gesehen.“

Münzer weiter: „Für ihn war unerträglich, dass Autos über sein Grundstück ausgewichen sind.“ Erst die Rußhexen während der Fasnet auf seinem Grundstück, die ihn geschubst hatten, im Mai vergangenen Jahres wurde der Mähroboter beschädigt. Und jetzt der Bus auf dem schönen Rasen. Münzer sagt: „Der Angeklagte war sein ganzes Leben lang korrekt. Er hat aber auch, wie der psychiatrische Gutachter bestätigt hat, zwanghafte und paranoide Züge in seiner Persönlichkeit.“

Affektive Ausnahmesituation

Weil es Ziel des Busschützen war, die Leute durch den Schuss von seinem Grundstück zu vertreiben , ist es Nötigung. Richter Münzer: „Eine Nötigung, die schwerer kaum vorstellbar ist.“ Gepaart mit dem Alkohol sei der Angeklagte in einer „affektiven Ausnahmesituation“ gewesen. Das führt auch dazu, dass er nicht über das Dach des Busses geschossen hat, sondern in die Busscheibe.

Dass sich der Schuss versehentlich gelöst hatte, glaubt die Kammer nicht: „Der Abzug ist sehr leicht zu betätigten. Der Angeklagte kennt die Waffe aus dem Effeff. Da löst sich nichts versehentlich.“

Ist diese Strafe zu hart? Richter Münzer sagt: „Bei einer Strafe über einem Jahr werden ihm alle waffenrechtlichen Erlaubnisse entzogen werden. Schießen war sein Lebensinhalt. Damit muss er zurechtkommen. Deshalb bietet ihm die Haft auch die Möglichkeit, eine Psychotherapie zu machen. Um mit seinem weiteren Leben besser zurecht zu kommen.“