Gleiche Arbeit – gleiches Geld: dieser Grundsatz gilt auch nicht in jedem Rathaus. Foto: ink drop

Janette Fuchs ist als Rathauschefin in der Schwarzwald-Gemeinde Todtmoos schlechter bezahlt worden als ihr langjähriger Vorgänger. Als auch ihr Nachfolger mehr Geld bekommt, platzt ihr der Kragen.

Wenn sie ihre Hände beim Reden faltet, ergibt das keine Raute. Aber in ihrem silber-grauen Sakko wirkt Janette Fuchs wie ein Angela-Merkel-Typ. Und ebenso hält sie es mit ihrem Feminismus. Die 59-Jährige ist keine kämpferische Emanze. Aber ihre Klage gegen die Gemeinde Todtmoos habe sie auch „für uns Frauen“ angestrengt, sagt sie und klopft einer jungen Journalistin im Saal des Freiburger Verwaltungsgerichts auf die Schulter.

 

Acht Jahre hat die parteilose Politikerin als Bürgermeisterin die Geschicke der knapp 2000 Einwohner zählenden Gemeinde Todtmoos im Südschwarzwald gelenkt. Im Juni 2014 war sie ein wenig überraschend im ersten Wahlgang gewählt worden, bereits zwei Tage später traf sich der Gemeinderat. Die künftige Bürgermeisterin solle in die Besoldungsguppe A14 einsortiert werden, beschloss das Gremium. Ihr langjähriger Vorgänger Herbert Kiefer hatte noch A15 bekommen. Das Landesbesoldungsgesetz lässt für Gemeinden dieser Größenordnung grundsätzlich beide Eingruppierungen zu. Je nach Dienstalter sind das 400 bis 700 Euro Unterschied pro Monat.

„Dann suchen Sie sich halt einen Nebenjob!“

Schon damals habe ihr ein Gemeinderat ungerührt erklärt, sie solle sich doch nach einem Nebenjob umschauen, wenn ihr das Geld nicht ausreiche. „Das fand ich ziemlich unangemessen.“ Dennoch habe sie voller Elan ihre Arbeit gemacht. Nach dreieinhalb Jahren lenkte der weitgehend von Männern dominierte Gemeinderat schließlich ein. Auf ihre Nachfrage hin stellte das Gremium fest, Janette Fuchs habe sich nach einem „schweren Start“ als „fleißige Bürgermeisterin erwiesen“. So heißt es ein wenig gönnerhaft im fraglichen Gemeinderatsprotokoll. Zur weiteren Motivation könne ihr deshalb A15 bewilligt werden – allerdings nicht sofort, sondern erst in einem halben Jahr zur Halbzeit ihrer achtjährigen Amtszeit.

Nach ihrer Abwahl im Jahr 2022 hätte sie es dabei bewenden lassen. „Ich bin in Pension und will der Gemeinde Todtmoos nichts Schlechtes.“ Doch dann erfuhr sie, dass ihr Nachfolger Marcel Schneider wie selbstverständlich sofort in A15 eingruppiert wurde – und reichte unter Berufung auf das Gleichstellungsgesetz Klage ein.

Jörg Düsselberg hat auch schon die Müllheimer Bürgermeisterin vertreten. Foto: Eberhard Wein

Wurde Fuchs benachteiligt, weil sie eine Frau ist? Die fünfte Kammer des Freiburger Verwaltungsgerichts ließ in ihrer vorläufigen Einschätzung keinen Zweifel daran, dass sie dies für möglich hält. Schließlich sei dem Amtsvorgänger Kiefer nicht erst in seiner dritten Amtszeit, sondern bereits zu Beginn seiner ersten ein A15-Gehalt zugebilligt worden. Dass sich ein Amtsinhaber erst bewähren müsse, sehe das Gesetz nicht vor. Es gehe lediglich um den Schwierigkeitsgrad der Aufgabe. „Da sehe ich nicht, dass es einfacher geworden wäre“, sagte die Vorsitzende Richterin.

Weitere Fälle von Diskriminierung sind bekannt

Der Anwalt der Gemeinde Todtmoos verwies hingegen darauf, dass keine Äußerungen von Gemeinderäten überliefert seien, die eine Diskriminierung wegen des Geschlechts belegen würden. Seiner Anregung, sämtliche damaligen Gemeinderäte dazu zu befragen, wollte die Kammer nicht folgen. Es gehe schließlich eher um unbewusste Einstellungen. „Da wird doch keiner sagen, dass Frauen in die Küche gehören“, sagte die Richterin.

Fuchs kann nun mit einer Nachzahlung von 36 429,75 Euro rechnen zuzüglich einer Entschädigung von 7000 Euro und Anwaltskosten. „Ich hätte nie gedacht, dass es so etwas im 21. Jahrhundert noch gibt“, sagte Fuchs. Für ihren Anwalt Jörg Düsselberg sind solche „fetten Fälle von Diskriminierung“ allerdings gar nicht so selten. Vor zwei Jahren erstritt er für die frühere Müllheimer Bürgermeisterin Astrid Siemes-Knoblich eine Nachzahlung von 50 000 Euro. Zwei weitere Bürgermeisterinnen – aus Nordbaden und Südwürttemberg – hätten sich seither bei ihm gemeldet. Allerdings sei es für Klagen zu spät gewesen. Sie müssen innerhalb von zwei Monaten erfolgen.