Nur noch 16 Räte sollen nach der nächsten Wahl im Rathaus tagen. Bislang sind es 18. Foto: Wagner Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunalwahl: Epfendorf Rat soll sich verkleinern / Entscheidung steht noch aus

Epfendorf. Ein heißes Thema stand am Dienstagabend auf der Tagesordnung des Epfendorfer Gemeinderats. Anlässlich der bevorstehenden Gemeinderatswahl, die zusammen mit der Europawahl am 26. Mai kommenden Jahres stattfindet, wurde eine Überprüfung der Sitzverteilung im Epfendorfer Rat erforderlich.

Derzeit sitzen 18 Gemeinderäte bei den Sitzungen am Ratstisch. Davon sind neun aus Epfendorf, zwei aus Talhausen, drei aus Harthausen und vier aus Trichtingen. Durch Ausgleichssitze könnte das Gremium aber durchaus aus noch mehr Mitgliedern bestehen.

Diese Sitzverteilung sowie auch die unechte Teilortswahl sind in Paragraf 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Epfendorf festgelegt. Bei Veränderungen in diesem Bereich ist auch die Änderung der Hauptsatzung erforderlich. Gemäß Absatz 3 der Hauptsatzung wird die Sitzverteilung vor jeder weiteren regelmäßigen Gemeinderatswahl geprüft und erforderlichenfalls berichtigt.

Gemeinderat Johannes Sauter schlug in der Sitzung vor, die Anzahl der Sitze auf 16 zu verringern. Damit würde sich folgende Sitzverteilung ergeben: Epfendorf (8), Talhausen (1), Trichtingen (4) und Harthausen (3). Auch Gemeinderat Holger Berndt konnte sich mit dem Vorschlag anfreunden und beide vertraten die Ansicht, dass für die Gemeindegröße Epfendorfs 16 Volksvertreter ausreichend seien. Den Einwand, dass bei dieser Konstellation beim Ausscheiden des Vertreters aus Talhausen niemand mehr aus dieser Teilgemeinde mehr im Rat sei, konnte Bürgermeister Mark Prielipp entkräften. Seien alle Kandidaten aus Talhausen auf einer Liste, könne jederzeit der nächste gewählte Kandidat nachrücken.

Das Abstimmungsergebnis endete bei einer Enthaltung mit acht zu sieben Stimmen für die Verringerung der Sitze. Damit muss die Hauptsatzung geändert werden, die vom Gemeinderat beschlossen werden muss. Dabei allerdings reiche keine einfache Mehrheit mehr, gab Hauptamtsleiterin Nicole Ziegler zu bedenken. Die Hauptsatzung könne nur mit einer qualifizierten Mehrheit geändert werden.