Die bislang niedrigen Gebühren werden erhöht. Archiv-Foto: Cools Foto: Schwarzwälder Bote

Kalkulation: Friedhofsgebühren werden angehoben / 60 Prozent Kostendeckungsgrad

Bisher waren die Friedhofsgebühren bei der Gemeinde Epfendorf recht niedrig. Das soll sich nun ändern. Grund ist ein bisheriger Kostendeckungsgrad von gerade einmal 34,9 Prozent – oder anders gesagt rund 81 000 Euro Verlust pro Jahr für die Gemeinde.

Epfendorf. Mit einem Friedhof lässt sich nichts verdienen. Das ist bekannt und auch nicht Sinn und Zweck. Trotzdem sind Gemeinden bestrebt, den Verlust so gering wie möglich zu halten. 81 000 Euro, die man pro Jahr für die Friedhöfe drauf legt, sei für eine Gemeinde in der Größe Epfendorfs sehr viel Geld, so die Einschätzung des Experten Ralph Härtel vom Büro Allevo Kommunalberatung.

In seine Kalkulation für die Jahre 2020 bis 2024 hatte er die Verluste der vergangenen Jahre nicht berücksichtigt, sondern nur die jährlichen Gebühren.

Als Berechnungsbasis galten die Fallzahlen von 2013 bis 2018. Nach maximal fünf Jahren müssen die Gebühren wieder neu kalkuliert werden. Dem Äquivalenzprinzip und Gleichheitssatz entsprechend soll bezüglich der Gebühren keiner der verschiedenen Grabtypen bevorzugt werden. Die Gebühren errechnen sich nun aus einem kombinierten Modell von grabidentischen Kosten – laut Härtel etwa 74 Euro pro Jahr – und grabspezifischen Kosten, abhängig von der Größe der Grabfläche und der Anzahl möglicher Belegungen.

Bei Wahlgräbern kommt zudem wegen des höheren Vorteils ein Zuschlag von 20 Prozent drauf. Zudem müssen Unterhaltungs- und Betriebskosten, Abschreibungen und der kalkulatorische Zins in die Kostenermittlung einfließen.

Diskussionsbedarf gab es bei der Frage nach einem Auswärtigenzuschlag, der in Epfendorf seit Mai 2016 nicht mehr erhoben wird. Dieser sei ohnehin äußerst umstritten. In Städten finde man ihn gar nicht mehr. Per EU-Urteil sei ein Einheimischenabschlag für nicht zulässig erklärt worden. Das sei im Prinzip dasselbe wie ein Auswärtigenzuschlag, meinte Härtel.

Zudem habe der Zuschlag vor allem aufgrund von Platzproblemen Anwendung gefunden. Diese bestünden heute mit Blick auf die vielen Urnengräber nicht mehr.

Während Gemeinderat Timo Raisch Friedhoftourismus befürchtete, sprach sich Uwe Mei gegen den Zuschlag aus. Dabei sei die Grenze schwer zu ziehen und Streitfälle vorprogrammiert. Man einigte sich darauf, dass es beim Status quo bleibt.

Der Unterhaltungsaufwand für Friedhöfe hat sich in den vergangenen Jahren erhöht. Im Mittelwert betrugen die Aufwendungen insgesamt rund 124 000 Euro. Dem standen Erträge von rund 43 000 Euro gegenüber. Folglich hatte die Gemeinde durchschnittlich einen Kostendeckungsgrad von 34,9 Prozent.

Urnenröhrensystem mit aufgenommen

Als Vorschläge hatte Härtel Beispiele mit 60 und 70 Prozent Kostendeckung mitgebracht. Entsprechend höher fallen dann auch die Gebühren aus. So gäbe es bei der Bestattung in einem Reihengrab für 20 Jahre bei den Grabnutzungsgebühren eine Erhöhung von 600 auf 1640 Euro (60 Prozent Kostendeckung) oder 1950 Euro bei 70 Prozent Kostendeckungsgrad. Bei einer Bestattung in einer Mauernische (Stele-Wahlgrab) für 20 Jahre wären es derweil statt 1600 Euro Grabnutzungsgebühr 3740 Euro (60 Prozent) oder 4450 Euro (70 Prozent).

Einen Konflikt sah Bürgermeister Mark Prielipp bei den Kosten für Personen unter sechs Jahren sowie Tot- und Fehlgeburten. Diese betrugen bisher 330 Euro und würden bei einem Kostendeckungsgrad von 60 Prozent 1230 Euro betragen. Für derartige Gräber gebe es noch einen Sozialabschlag, erläuterte Härtel. Bislang habe dieser bei 50 Prozent für die Grabnutzungsgebühr (nicht für die Grabherstellung) gelegen, meinte Johannes Sauter und sprach sich dafür aus, das auch dabei zu belassen. Das Gremium stimmte ihm zu.

Holger Berndt wollte wissen, welchen Kostendeckungsgrad vergleichbare Gemeinden aufweisen. Für Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern seien es etwa 54 Prozent. Um Mittel aus dem Ausgleichsstock beantragen zu können, benötige man einen Deckungsgrad von mindestens 50 Prozent.

"60 Prozent Deckungsgrad ist die Obergrenze", fand Sauter. Schon da seien die Sprünge teilweise recht groß. Dem stimmte Raisch zu. Beim Urnengrab bemerkte er einen "extremen Anstieg" von 300 Euro auf 1410. "Sterben ist ein teures Gut", stellte Berndt fest. Das liege daran, dass Urnengräber am gefragtesten seien, so Härtel.

Neu vorgestellt wurde zudem ein sogenanntes Urnenröhrensystem, das man vorsorglich in die Kalkulation aufgenommen hatte. Darin könne man bis zu vier Urnen unterbringen.

Holger Berndt stellte schließlich den Antrag auf das Modell mit 60-prozentigem Kostendeckungsgrad. Dieser wurde einstimmig angenommen. Damit reduziert sich das jährliche Defizit der Gemeinde beim Thema Friedhöfe immerhin um rund 30 000 Euro.