Es soll ein Verein von Trichtingern für Trichtingen sein. Archiv-Foto: Wagner Foto: Schwarzwälder Bote

Engagement: "Liebe zum Dorf – Bürger für Trichtingen" wird gegründet / Anregungen erwünscht

Kürzlich wurde im Schützenhaus Trichtingen über die Gründung des neuen Vereins "Liebe zum Dorf – Bürger für Trichtingen" abgestimmt.

Epfendorf-Trichtingen. Die erste Hürde ist geschafft. Hintergrundgedanke des neu entstehenden Vereins ist, gezielt Vorschläge aus der Dorfgemeinschaft zu gemeinnützigen Projekten zu entwickeln und bürgerschaftliches Engagement zum Wohle Trichtingens und dessen Bewohner zu fördern. Es soll ein Verein von Trichtingern für Trichtingen sein.

Anstoß zur Gründung gaben der Antrag auf Zusammenlegung der Schulstandorte und der daraufhin entstandene generationsübergreifende Zusammenhalt der Dorfgemeinschaft, so die Gründungsmitglieder.

Diesen Zusammenhalt wolle man mit Hilfe des Vereins erhalten und ausbauen. Ebenfalls gewünscht sei die Ausarbeitung zukunftsorientierter Maßnahmen in Bezug auf die Attraktivität des Dorfes sowie der Versuch, eine Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung aufzubauen, sofern Belange oder Interessen von Trichtingen tangiert werden, verkündete die frisch gewählte Vorsitzende Stefanie Cammerer.

Mitglieder feilen nun am Internetauftritt und einem eigenen Logo

Innerhalb der kommenden Wochen wird der Verein offiziell in das Vereinsregister des Amtsgerichts Stuttgart eingetragen. Momentan besteht er aus 28 Gründungsmitgliedern. Man hoffe allerdings auf Zuwachs und freue sich auf die ersten Anregungen aus der Dorfgemeinde, um sich zu bewähren, so Cammerer.

Sobald die Eintragung beim Amtsgericht erfolgt ist, werden die Mitglieder ihre Arbeit aufnehmen und Mitgliederanträge zum Download bereitstellen oder auf Anfrage auch per E-Mail verschicken. Ein aussagekräftiger Internetauftritt sowie eine Präsenz in den sozialen Medien und die Ausarbeitung eines Vereinslogos sind bereits in Planung.  Für Fragen und Vorschläge steht der Verein per E-Mail an LiebeZumDorf@gmail.com zur Verfügung.