Der Gemeinderat passte die Gebühren und Satzung für das Friedhofswesen an und hadert noch mit den Trittplatten, die er gerne in Schotterbelag umwandeln würde. Foto: Stocker Foto: Schwarzwälder Bote

Gemeinderat: Satzung für Friedhöfe sowie Gebühren überarbeitet / Diskussion um Trittplatten

Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Friedhofssatzung für die Gemeinde Enzklösterle. Gleichzeitig wurden nach 15 Jahren auch die Gebühren angepasst, um zumindest einen 50-prozentigen Kostendeckungsgrad zu erreichen.

Enzklösterle. "Wegen rechtlicher Vorgaben sowie der bisherigen Gebührensituation mussten wir dringend handeln", sagte Gemeindekämmerin Sarah Horn und fasste die maßgeblichen Änderungen zusammen. Orientierung bot die Mustersatzung des Gemeindetags Baden-Württemberg. Vor allem bei der Widmung der Friedhöfe erweiterte die Gemeinde die Zulassung von Bestattungen ohne Kostenzuschlag um den Personenkreis von in Enzklösterle Geborenen sowie jenen, die mindestens zehn Jahre in der Gemeinde wohnten.

Mehrere detaillierte Aspekte zu Ordnungs-, Bestattungs- und Gestaltungsvorschriften wurden in die Satzung eingearbeitet. "Außerdem haben wir die Ruhezeit Verstorbener und von Aschen einheitlich auf 25 Jahre festgesetzt", verwies Horn auf die Aufhebung der Unterschiede zwischen Erwachsenen und Kindern.

Markant sind indes die Veränderungen bei den Gebühren, wenngleich sie auf Verwaltungsvorschlag zunächst nur durchschnittlich 50 Prozent der eigentlichen Kosten decken. "Einerseits entspricht das der Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt, andererseits wollten wir keine zu hohen Steigerungen anrechnen", erläuterte Horn, während sie im Zahlenspiegel auch potenzielle Gebühren für 75- und 100-prozentige Kostendeckung darlegte.

Für die Kalkulation legte sie Grabgrößen und -flächen zugrunde. "In den zurückliegenden sieben Jahren wurden mehr Urnen- als Erdbestattungen genutzt", konstatierte Horn außerdem zum Ausgangspunkt für die Bedarfsermittlung der kommenden 25 Jahre.

Kosten steigen deutlich

Demnach rechnet die Gemeinde mit beispielsweise 119 Urnengräber, 40 Reihengräbern und 22 Doppelgräbern, die vorzuhalten sind.

Konkret erhöhen sich die Kosten für die Bestattung Erwachsener um 195 Euro auf 750 Euro, die Überlassung eines Reihengrabes um 215 Euro auf 500 Euro oder eines Urnengrabs um 275 Euro auf 390 Euro.

Während die Kämmerin berichtete, mit dieser Kalkulation im Vergleich zu anderen Gemeinden des Landkreises noch im unteren Mittelfeld zu liegen, trieben Trittplatten an den Grabstätten das Gremium um.

Insgesamt favorisiert es stattdessen Schotter für die Begehbarkeit, doch bestehende Platten sowie die laufende Ruhezeiten gestalten einen Wechsel derzeit schwierig, so Horn. Steffen Frey empfahl, diesen dennoch im Blick zu behalten.

Außerdem plädierten die Gemeinderäte dafür, Anpassungen von Gebühren künftig zeitnäher umzusetzen, ehe sie den Beschluss fassten. Satzung wie auch Gebührenordnung treten zum 1. Juni in Kraft.