Mit Kameras sollen die Kanäle in der Freudenstädter Straße inspiziert und anschließend saniert werden.Symbol-Foto: © JRJfin – stock.adobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Reparatur defekter Kanäle und Schächte kostet 450 000 Euro / Zuschüsse in Höhe von 79,1 Prozent

Noch vor der sommerlichen Sitzungspause soll vom Gemeinderat Enzklösterle die Kanalsanierung in der Freudenstädter Straße vergeben werden, wie sie bei der Sitzung des Gremiums am Dienstagabend in der Festhalle vom Ingenieurbüro Kirn (Pforzheim) vorgestellt wurde.

Enzklösterle. Ermittelt wurde der gesamte Kanalsanierungsbedarf den Ausführungen von Diplom-Ingenieur Bernhard Fortanier zufolge schon bei einer so genannten Kamerabefahrung im Jahr 2015 auf der Basis der Eigenkontrollverordnung, bei der Schäden an den Haltungen und an den Schächten festgestellt wurden. Saniert wurde daraufhin schon der Bereich vor dem Rathaus und im Hummelbergweg.

Kanalsanierung

Was jetzt folgt, ist die Sanierung des Kanals in der Freudenstädter Straße und damit im Bereich der Wasserschutzgebietszone IIIB in geschlossener Bauweise mit Reparatur- und Renovierungsarbeiten. Diese umfasst 57 Kanalhaltungen mit einer Gesamtlänge von etwa 2300 Metern sowie 34 Kontrollschächten. Die Umsetzung der gesamten Maßnahme wird etwa sieben Monate dauern. Fortanier zufolge beginnen die Arbeiten mit einer erneuten TV-Befahrung der zu sanierenden Strecken. Sollten sich dabei und bei den Dichtheitsprüfungen Abweichungen zum bestehenden Sanierungskonzept ergeben, könnten diese unmittelbar umgesetzt und in die weiteren Sanierungsschritte einbezogen werden. Nach dem Abschluss der Sanierung erfolgt eine erneute Kamerabefahrung zur Kontrolle der ausgeführten Arbeiten.

Dem zur Sanierung erstellten Gutachten zufolge bleiben über die gesamte Bauzeit hinweg der Anlieger- beziehungsweise Durchgangsverkehr sowie der Zugang zu den anliegenden Grundstücken und die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge aufrecht erhalten. Die Gesamtkosten der Kanalsanierung belaufen sich auf knapp 450 000 Euro, wozu der Gemeinde Enzklösterle Zuschüsse von insgesamt 79,1 Prozent bewilligt sind. Der Baubeginn muss der Zuschussbewilligung zufolge spätestens zum 1. Oktober erfolgen. Mit einem einstimmigen Beschluss akzeptierte der Gemeinderat die Planung des Ingenieurbüro Kirn und beauftragte die Verwaltung mit der Durchführung der Ausschreibung.

Arbeitgeberverband

Als einige der wenigen Gemeinden im Landkreis Calw ist die Gemeinde Enzklösterle bisher nicht Mitglied des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg, wendet aber die einschlägigen Tarifverträge für den öffentlichen Dienst an. Der Kommunale Arbeitgeberverband versteht sich als ein Zusammenschluss, der die gemeinsamen Interessen seiner Mitglieder auf tarif-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichem Gebiet vertritt.

Bürgermeister Sascha Dengler und Kämmerin Sabine Zenker hielten aus Gründen der Rechtssicherheit und zur Nutzung des Fachwissens des Verbandes einen Beitritt für geboten und empfahlen dem Gemeinderat die dann auch beschlossene Mitgliedschaft, und zwar rückwirkend ab 1. Januar 2020. Der Mitgliedsbeitrag orientiert sich an der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer und beläuft sich für Enzklösterle auf jährlich 580 Euro.

Gutachterausschuss

Höher als bisher angenommen werden die Kosten der Vorauszahlung für die zum 1. Januar 2021 anvisierte Übertragung der Aufgaben des Gutachterausschusses auf die Stadt Calw, die noch bis Ende dieses Jahres im Rahmen der "Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Oberes Enztal" von der Stadt Bad Wildbad erledigt werden.

Wie Rüdiger Jungkind als Leiter der Bad Wildbader Baurechtsabteilung mitteilte, werden die Kosten der Vorauszahlungen von den von der Stadt Calw ursprünglich kalkulierten zwei Euro je Einwohner auf 3,50 Euro steigen, was für die Gemeinde Enzklösterle eine Erhöhung von etwa 2500 Euro auf rund 4300 Euro bedeutet.

Formal wurde jetzt die Zustimmung zur Auflösung der gemeinsamen Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Verwaltungsgemeinschaft Oberes Enztal mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 erteilt und die Rückverlagerung auf die Gemeinde Enzklösterle beschlossen, sodass sich diese der bei der Stadt Calw einzurichtenden gemeinsamen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse von Gemeinden im nördlichen Landkreis Calw anschließen kann. Gleichzeitig wurde die entsprechende Gebührensatzung der ab 1. Januar 2021 entsprechenden Situation angepasst.

Kein Vorkaufsrecht

Beim Verkauf bestimmter Grundstücke steht der Gemeinde die Möglichkeit zu, im Rahmen ihres gesetzlichen Vorkaufsrechts in die jeweiligen Kaufverträge einzutreten und die Grundstücke zu erwerben. Jetzt verzichtete der Gemeinderat auf die Ausübung seines Vorkaufsrechtes hinsichtlich zweier Gebäude und Freiflächen auf den Flurstücken 482 und 482/1.

Zwei Schenkungen

Immer wieder gibt es aus irgendwelchen Gründen und zumeist mit besonderen Zweckbestimmungen Spenden an Gemeinden.

Seltener hingegen sind Schenkungen, wie jetzt zwei davon in Enzklösterle abgelaufen sind. So stimmte der Gemeinderat der Schenkung der Flurstücke 57 und 58/1 als Grünlandflächen mit Größen von 3384 und mit 2354 Quadratmetern zu, die gegebenenfalls als Flächen für eine Innenentwicklung oder als Ausgleichsflächen bei planerischen Aktivitäten dienen könnten.