Bleibt letztendlich mehr im Geldbeutel? Die Abwassergebühren in Enzklösterle sinken jedenfalls. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Gesplittete Abwassergebühren jetzt auch in Enzklösterle / "Absoluter Wahnsinn"

Von Heinz Ziegelbauer Enzklösterle. Gute und schlechte Nachrichten von der Verwaltung hat es bei der jüngsten und in diesem Jahr letzten Gemeinderatssitzung bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und bei der damit zusammenhängenden Änderung der Satzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) gegeben.

Zunächst die gute Nachricht für die Bürger: Der Kubikmeterpreis für das auf der Basis des Frischwasserbezugs berechnete Abwasser ermäßigt sich nach der neuen Globalberechnung und dem dazu gefassten Gemeinderatsbeschluss rückwirkend zum 1. Januar 2010 von 2,86 Euro auf 1,62 Euro.

Ihr folgte die schlechte Nachricht: Hinzu kommt im Zuge der sogenannten Splittung der Abwassergebühr diejenige mit 40 Cent je versiegeltem Quadratmeter Fläche. Bei einer Einleitung des Oberflächenwassers in die Großenz reduziert sich die der Berechnung zugrunde liegende Fläche um 50 Prozent. Positiv für die Einwohner und weniger günstig für den Gemeindehaushalt ist die Tatsache, dass sich der von der Gemeinde in ihrem Straßenhaushalt aufzubringende Betrag für die Abwasserbeseitigung um etwa 25 000 Euro jährlich erhöht, ohne dass dafür irgendwelche Kostenersätze zu erhalten sind.

Um diesen Betrag ermäßigen sich die von den Bürgern zu finanzierenden Abwassergebühren, was unter anderem wiederum ursächlich für die angesprochene Gebührensenkung von 2,86 Euro auf 1,62 Euro je Kubikmeter Schmutzwasser ist.

Auf der Grundlage des Urteils des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 11. März 2010 ist wie in allen der mehr als 1000 Kommunen des Landes rückwirkend zum 1. Januar 2010 die sogenannte gesplittete Abwassergebühr einzuführen. Begründet wurde dieses Urteil damit, dass die nach dem Frischwassermaßstab berechnete einheitliche Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserentsorgung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikels drei, Absatz eins, des Grundgesetzes und gegen das Äquivalenzprinzip verstoße und deshalb die Berechnung getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu erfolgen habe. Zur Berechnung des Mengenanfalls an Niederschlagswasser wurde aufgrund eines Gemeinderatsbeschlusses das Gemeindegebiet überflogen.

Am Tisch des Sitzungssaales im Rathaus in Enzklösterle hatten Bürgermeisterin Petra Nych und Rechnungsamtsleiterin Sarah Horn die Plätze getauscht. War sie es doch, die dem Gemeinderat das umfangreiche Zahlenwerk der Globalberechnung und der daraus resultierenden Gebührenermittlung plausibel zu erklären hatte.

Dabei schilderte sie auch beispielhaft, wie sich das neue Gebührenrecht auf größere und kleinere Familien und auf Gewerbebetriebe mit mehr oder weniger großen versiegelten Flächen auswirken wird. Unter dem Strich treffe die neue Regelung 30 Prozent der Abgabepflichtigen mit Nachzahlungen, bei acht Prozent bleibe der Betrag etwa gleich und 62 Prozent der Betroffenen dürfen mit Erstattungen für die Jahre 2010 bis 2012 rechnen. Die Abwicklung werde, so Sarah Horn, im kommenden Jahr mit der Gebührenveranlagung 2013 erfolgen.

Gemeinderat Stefan Waidelich bezeichnete die Umstellung der Gebührenberechnung und damit die gesplittete Abwassergebühr als einen "Verwaltungsmoloch". "Das ist der absolute Wahnsinn", kommentierte er den im Verwaltungshaushalt zu finanzierenden erhöhten Kostenanteil für die Entwässerung öffentlicher Flächen. "Gerade im Verwaltungshaushalt, wo wir ohnehin schon Probleme haben" und "Keine gerechte Lösung, für die Gemeinde die allerschlechteste Lösung!", fügte er an. Gemeinderat Dieter Hoffmann konnte sich ebenso wie Stefan Waidelich vorstellen, allenfalls über den Wasserpreis einen Ausgleich erreichen zu können.

Schließlich wurde die neue Globalberechnung und Abwassersatzung samt Gebührenberechnung mehrheitlich akzeptiert.

Der Einräumung von Ratenzahlungen für nachzuentrichtende größere Beträge für die Jahre 2010 bis 2012 stimmte der Gemeinderat zu.