Die Erddeponie in Pfalzgrafenweiler wird voraussichtlich bis 2031 Platz bieten. Foto: Thomas Fritsch

Landkreis oder Gemeinde: Wer für die Erddeponie zuständig ist, war ein heikles Thema im Gemeinderat Pfalzgrafenweiler. Jetzt steht die neue Benutzerordnung.

Die Verwaltung sah keine Wirtschaftlichkeit mehr, der Gemeinderat hat sich trotzdem dagegen entschieden: Die Betreuung der Erddeponie im Egenhauser Weg sollte nicht an den Landkreis Freudenstadt zurückgegeben werden, sondern weiterhin von der Gemeinde Pfalzgrafenweiler wahrgenommen werden.

 

Der Entscheidung im Oktober vergangenen Jahres waren hitzige Diskussionen im Gemeinderat vorausgegangen. Die Verwaltung argumentierte mit personellen Mehrkosten und einem aufwendigen Abfallwirtschaftskonzept für die Rückgabe an den Landkreis. Viele der Gemeinderäte hingegen äußerten Sorgen, dass die Kosten für die Entsorgung immens steigen könnten, sollte der Erdaushub zentral verarbeitet werden – wie auch ein Gutachterausschuss nahegelegt hatte.

Der Beschluss vom Oktober verankert die Gemeinde als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) der Deponie. Was sich nun ändern soll, hat der Gemeinderat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig festgelegt.

Verwaltung will gründlich kontrollieren

Wer künftig seinen unbelasteten Erdaushub entsorgen will, muss mit einer Vorlauffrist von sieben Tagen eine Anlieferungserklärung sowie die Dokumentation der Verwertbarkeit an das Bürgermeisteramt der Gemeinde Pfalzgrafenweiler vorlegen. Bei einer Menge von weniger als 50 Kubikmetern entfällt jedoch die Prüfung der Verwertbarkeit.

Die Deponie hat keine geregelten Öffnungszeiten. Die Verwaltung prüft die eingereichten Anträge und stimmt bei der Zusage einen Termin ab. Sollte es bei der Anlieferung aber Zweifel am Material geben, kann das Deponiepersonal die Zwischenlagerung vor Ort anordnen – und das Fahrzeug einbehalten. Entstehende Kosten sind vom Anlieferer zu ersetzen.

Nur Bodenaushub aus dem Gemeindegebiet

Die Verwaltung stellt klar: Es darf nur Bodenaushub angeliefert werden, der nicht verunreinigt ist und explizit auf Gemeindegebiet angefallen ist. Straßenaufbruchmaterial und Bauschutt können nicht entsorgt werden.

Zu den Kosten gibt es noch keine klaren Angaben. Zum jetzigen Stand kostet die Entsorgung pro Kubikmeter 9,95 Euro. Dieser Preis müsse jedoch angepasst werden, teilte Bürgermeister Dieter Bischoff mit.

Was die Fülldauer angeht, rechnet Bischoff noch bis 2031 mit der Erddeponie. Sollte durchschnittlich weniger Aushub anfallen, könne sich die Nutzungsdauer auch verlängern. Pläne für eine neue Deponie gebe es nicht. „Da sind wir wieder auf den Landkreis angewiesen.“

Welcher Bodenaushub kommt in Frage?

Unbelasteter Erdaushub
meint einen natürlichen Boden – meist Mutterboden, Erde, Sand, Lehm oder Ton – der bei Bauarbeiten anfällt und frei von schädlichen und chemischen Stoffen sowie von Bauschutt ist. Darunter fallen etwa Zement, Beton, Säuren und Öle, aber auch Wurzeln oder Holz.