Zum Abstimmungsverhalten in der Kreistagsitzung vom 13. Oktober zur Zukunft der Reha- Einrichtung in Horb hat unser Leser Georg Singer aus Horb folgende Meinung.
Es ist legitim, in einem demokratischen Gremium alle Meinungen der einzelnen Mitglieder auszutauschen. Was nicht nachvollziehbar war, war die Begründung zur Durchführung einer geheimen Abstimmung. Man muss auch zu seiner persönlichen Abstimmung stehen und sich nicht dahinter verstecken. Dass Amtsträger wie auch die Bürgermeister in einem besonderen Rampenlicht stehen, ist denke ich, allen bewusst. Aber dieses Risiko muss schon bei der Bewerbung auf eine Stelle dem Bewerber bewusst sein. Gott sei Dank wurde dann der Antrag auf geheime Abstimmung abgelehnt.
„Gesundheit ist ein Grundrecht“
Zum Wohle der gesundheitlich angeschlagenen Mitbürger wurde mit knapper Mehrheit für den Erhalt der Geriatrie abgestimmt. Herzlichen Dank an Andreas Bronner und Konrad Fassnacht für Ihr unermüdliches und vorbildliches Engagement zum Wohle der Gesellschaft. Gesundheit und deren Erhalt und Wiederherstellung ist ein Grundrecht und deshalb auch im Grundgesetz verankert und nicht freie Verhandlungsmasse bei Rationalisierungsrunden.
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