Auf welches Betreuungskonzept wird die Stadt bei Grundschule und Förderschule setzen: verpflichtende Ganztagsschule oder flexibles, freiwilliges Betreuungsangebot? Der Entscheidungsprozess im Gemeinderat wurde eröffnet.
Schulrätin Barbara Bundschuh vom Schulamt Offenburg erläuterte mit einem Impulsreferat dem Rat nicht nur die gesetzliche Grundlage, auf der die Stadt Mahlberg den Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder in der Grundschule ab dem Schuljahr 2026/27 umsetzen muss. Sie setzte zugleich auch einen Diskurs unter Gemeinderäten, Elternvertretern und Schulleitung im Publikum in Gang, an dessen Ende die Entscheidung stehen muss: Wird die Grundschule zur verpflichtenden Ganztagsschule mit entsprechendem pädagogischen Konzept oder hält die Stadt wie bisher am Modell eines flexiblen Betreuungsangebots mit nachmittäglicher Hausaufgabenbetreuung und Mittagstisch fest. Letzteres kann von Eltern tageweise gebucht werden und ist nicht wie die Ganztagsschule von Montag bis Freitag verpflichtend.