Nach 17 Jahren hat die Schwanauer Verwaltung eine Erhöhung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten vorgeschlagen. Gemeinderäte sollen ab kommendem Jahr 65 Euro und Ortschaftsräte 45 Euro pro Sitzung erhalten.
Ihrem Wesen nach ist eine ehrenamtliche Tätigkeit zwar unentgeltlich, ehrenamtlich Tätige sollen allerdings auch keinen finanziellen Nachteil erleiden. Deshalb haben Ehrenamtliche einen rechtlichen Anspruch auf Auslagenersatz und Ersatz ihres Verdienstausfalls. Diese Entschädigung ist eigentlich dafür vorgesehen, einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, wenn Berufstätige quasi auf eigene Kosten Urlaub oder Überstunden nehmen müssen, um ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen zu können.