Der Bochinger Ortschaftsrat hat grünes Licht zur Rohstoffsicherung und damit zum weiteren Gipsabbau rechts der Kreisstraße 5502 Richtung Wittershausen gegeben. Doch das ist nicht alles.
Diese einstimmige Beschlussfassung macht auch den Weg frei zur weiteren Ausdehnung des Gewerbegebiets in nordöstlicher Richtung bis zur Autobahn und der Gemarkungsgrenze.
Die Zustimmung zum Erwerb von vier landwirtschaftlichen Grundstücken (Wiesen und Waldflächen) im Umfang von knapp 24 000 Quadratmetern basiert auf dem Gemeinderatsbeschluss vom 29. Juni 2021, als dieses Areal in den Flächennutzungsplan (FNP) als Gewerbefläche aufgenommen wurde.
Der Regionalplan „Rohstoffsicherung“
Im Regionalplan „Rohstoffsicherung“ längst verankert, soll im Erweiterungsgebiet nach dem Vollzug des Grunderwerbs und dem Vorliegen einer Immissionsschutzrechtlichen Genehmigung der vorhandene Gips abgebaut werden. Danach schließt sich das Prozedere der Auffüllung und Verdichtung an, so wie in der bereits entwickelten ersten Erweiterung des Gewerbegebiets Vogelloch.
Bürgermeister Matthias Winter, der an dieser Sitzung teilnahm, bezeichnete das Areal im Sinne der Rohstoffsicherung als „lohnenswert“, weshalb er auch dafür plädierte, das Thema voranzutreiben. Für eine zeitliche Einordnung bis zur Gewerbeausweisung sei die aktuelle Phase noch zu früh, zumal noch nicht alle Grundstücke in städtischem Besitz seien.
Auf der Agenda stand auch die dritte punktuelle Änderung des FNP 2010, was sich für den Teilverwaltungsbereich Bochingen laut Stadtplaner Michael Lübke aber im Wesentlichen auf redaktionelle Änderungen beschränkte.
Sonderfall Wanderhütte
Einzige Ausnahme ist die Bochinger Wanderhütte, die als Erholungseinrichtung innerhalb eines Waldgebiets genutzt wird. Bislang ausgewiesen als Schutzhütte, soll sie nun im FNP als „Sonderbaufläche Freizeit“ dargestellt werden, um sie als Wanderhütte zu legitimieren und einer Nutzungsänderung zuzuführen.
Dies erfordert jedoch eine entsprechende Anpassung im baurechtlichen sowie im forstrechtlichen Bereich und setzt eine Waldumwandlungserklärung voraus.
Handlungsbedarf bei der Kinderbetreuung
Den Handlungsbedarf in Sachen Kita untermauerte Ortsvorsteher Martin Karsten mit der Statistik der Kinderzahlen von 0 bis 6,5 Jahren, welche er monatlich erfasst. Er betrachtet die Entwicklung mit Sorge, da die Zuzüge die Geburten übersteigen und die Mehrfamilienhäuser im „Gehrn-Süd“ aktuell ebenfalls in Bezug sind.
Laut Lübke könnte im Kiga-Jahr 2025 der Erweiterungsbau bezogen werden, dann müsste aber wirklich alles optimal ablaufen.
In Schulteichprojekt kommt Bewegung
Dass mit dem Entwurf des Planungsbüros Gfrörer nun Bewegung in das Bürgerprojekt „Schulteichanlage“ kommt, wurde sehr positiv aufgenommen, hatte sich das amtierende Gremium doch schon zu Beginn seiner Legislaturperiode die Aufwertung des Areals durch Umgestaltung zu einem anziehenden Naherholungsgebiet auf seine To-do-Liste gesetzt.
Der Vorschlag – eine Kombination von Vorstellungen des Ortschaftsrats, welche das Planungsbüro mit weiteren Möglichkeiten zu einem attraktiven Ganzen verwoben hatte – kam an. Wildstauden, Insektenhotel, Findlinge im Wasser, ein kleiner Barfußparcours, Sitzblöcke aus Naturstein und eine Wassertretanlage für jung und alt – überzeugende Details als Grundlage für weitere Gespräche und Entscheidungen.
Dass man für „Wünschenswertes“ mit Geldmitteln und Eigenleistung präsent sein muss, hat der Bochinger Ortschaftsrat nie in Frage gestellt, und so will man auch dieses Projekt angehen.
Fördermittel könnten Lösung sein
Ortsvorsteher Karsten zeigte sich überzeugt, dass sich Menschen motivieren lassen, dieses schöne Plätzchen in der Natur aufzuwerten und mitzugestalten. Ortschaftsratsmittel und Erlöse aus dem Biergartenfest seien abrufbar, zudem könne man sich über Fördermittel kundig machen oder auch die Umsetzung abschnittsweise angehen.
Auch der BUND sollte mit ins Boot geholt werden. Jedenfalls fände man es schön, könnte man zum Ende der Amtszeit des Gremiums wenigstens mit dem Beginn der Maßnahme seinem gesteckten Ziel etwas näherkommen.