Würden die Interessen der Kernstadt ohne einen Kernstadtbeirat nicht mehr genug berücksichtigt? Diese Befürchtung scheint mancher zu hegen. Foto: Jasmin Cools

Die Diskussion um den Oberndorfer Kernstadtbeirat hat hohe Wellen geschlagen. Nach einer Klausursitzung zum Thema Neufassung der Hauptsatzung wurde jetzt ein Beschluss gefasst.

Wird der Kernstadtbeirat etwa abgeschafft? Diese Sorge treibt einige Oberndorfer um. Stein des Anstoßes war der Vorschlag der Stadtverwaltung, den Passus zum Kernstadtbeirat aus der Hauptsatzung zu nehmen – weil er in dieser Form rechtlich nicht mehr zulässig sei. Das führte zu Gegenwind, einer Grundsatzdiskussion - und zu einer Klausursitzung des Gemeinderats. Jetzt kam das Thema Hauptsatzung erneut auf den Ratstisch. Und diesmal war man sich einig – bis auf eine Frage.

 

Der aktuellen Rechtsprechung nach müsse die Besetzung des Kernstadtbeirats als beratendes Gremium spiegelbildlich zum Wahlergebnis erfolgen, hatte die Stadtverwaltung erklärt, warum der entsprechende Passus aus der Hauptsatzung gestrichen werden sollte.

Dem Vorwurf, die Stadtverwaltung oder gar er selbst wolle den Kernstadtbeirat damit abschaffen, war Bürgermeister Matthias Winter nach Kritik aus der Bürgerschaft entschieden entgegengetreten.

Sonstiges Gremium wird gebildet

Jetzt habe man eine „tragfähige Brücke“ gefunden, meinte Winter nun in der jüngsten Gemeinderatssitzung. So soll es künftig in der Hauptsatzung heißen: „Für die Kernstadt Oberndorf wird ein Sonstiges Gremium Kernstadtbeirat gebildet. Der Kernstadtbeirat besteht aus Mitgliedern des Gemeinderats, die in der Kernstadt wohnhaft sind. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung“. Diese gelte es noch zu erarbeiten.

Der Kernstadtbeirat werde damit eine eigene Agenda haben und sich unabhängig von den Sitzungsterminen des Gemeinderats oder der beschließenden Ausschüsse treffen, so Winter.

Kernstadtbeirat oder Arbeitskreis Kernstadt?

Die Frage, ob man den Begriff Kernstadt weiterhin benutzen wolle, warf FWV-Stadtrat Dieter Rinker auf. Diesbezüglich habe die Stadtverwaltung keinerlei Präferenzen, meinte Winter – auch wenn beratende und sonstige Gremien klassischerweise den Begriff „Beirat“ enthielten, wie Hauptamtsleiterin Manuela Schumann meinte.

Neun Räte stimmten für die Alternative „Arbeitskreis Kernstadt“, zehn dagegen. „Damit wäre diese bahnbrechende Entscheidung auch getroffen“, so Winters Kommentar.

Weitere Änderungen

Eine weitere Änderung der Hauptsatzung betrifft die Wertgrenze bei den beschließenden Ausschüssen in Zusammenhang mit Mitteln nach dem Haushaltsplan. Diese wird von 150.000 auf 200.000 Euro angehoben.

Neu ist auch, dass die Zuständigkeit beim Thema Grundstücksverkauf aufgrund von Faktoren wie der Inflation nicht mehr vom Verkaufspreis, sondern von der Grundstücksfläche abhängig gemacht werden soll. Im Rahmen der vom Gemeinderat erstellten Grundsätze darf der jeweilige Ortschaftsrat also bei Grundstücksflächen von bis zu 550 Quadratmetern (im Geltungsbereich eines Bebauungsplans) selbstständig über den Verkauf entscheiden.

Mehr Befugnisse für den Ortschaftsrat, aber nicht für den Bürgermeister

Während der Vorschlag, die Befugnisse der Ortschaftsräte bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen (Vergabebeschluss) von 100.000 auf 120.000 Euro zu erhöhen, um effektiver zu arbeiten und Verwaltungsaufwand einzusparen, bei drei Enthaltungen angenommen wurde, lehnten es neun Räte – und damit die Mehrheit – ab, die Grenze beim Bürgermeister von 50.000 auf 75.000 Euro anzuheben. Vier Räte sprachen sich für die Erhöhung aus, sieben enthielten sich.

Der Beschluss für die Neufassung der Hauptsatzung mit den Änderungen fiel schließlich einstimmig aus.