17 Vorranggebiete für Windenergie gibt es im Landkreis Calw künftig. Das größte umfasst 533 Hektar. Rund 2,8 Prozent der Fläche der Region Nordschwarzwald kommen als Standort in Frage.
Das Interesse an Sitzungen des Regionalverbands hält sich normalerweise in Grenzen. Geht es um die Windkraft, hat sich dies in den vergangenen Wochen allerdings geändert. Die Publikumsplätze im großen Ratssaal in Mühlacker waren alle belegt, die Presseplätze ebenso. Von den Zuschauerrängen aus wehte den Mitgliedern der Verbandsversammlung ein steifer Wind entgegen. Augenscheinlich hatten sich vor allem Kritiker der Windkraft und Bürger, die ein Vorranggebiet vor ihrer Haustür haben werden, eingefunden.
Aber auch in den Diskussionen der Verbandsversammlung wehte eine teils steife Prise, um im Bild zu bleiben. Bis zuletzt gingen die Meinungen zum Teilregionalplan Windkraft auseinander. Dies trotz langer, gemeinsamer Vorarbeit. Doch die Tragweite der Entscheidung ist groß: Am Mittwoch beschloss die Verbandsversammlung nämlich, wo im Nordschwarzwald künftig Windräder gebaut werden sollen.
Zwei Vorranggebiete werden noch einmal genauer angeschaut
Fakten Mit dem Beschluss des Teilregionalplans Windenergie gibt es künftig 49 Vorranggebiete für „Standorte regionalbedeutsamer Windkraftanlagen“. Die ausgewiesenen Flächen umfassen insgesamt etwa 6567 Hektar. Das wiederum entspricht circa 2,8 Prozent der Regionsfläche. Zwei weitere Gebiete stehen noch einmal im Fokus, sie gehen in eine dritte Offenlage: Zum einen ein Gebiet in Horb (WF 14). Dies allerdings soll als Vorranggebiet nicht weiterverfolgt werden. WE 3 (Neulingen im Enzkreis) geht ebenfalls in die dritte Offenlage: Privatleute und Träger öffentlicher Belange können folglich noch einmal eine Stellungnahme dazu abgeben. In dem Fall allerdings soll das Vorranggebiet eines bleiben.
Blick in den Landkreis Im Kreis Calw gibt es 17 Vorranggebiete für Windkraft. Das größte davon befindet sich auf Gemarkung Bad Teinach-Zavelstein, Neuweiler und Oberreichenbach. Es umfasst eine Fläche von 533 Hektar. Mit 27 Hektar das kleinste mögliche Windkraft-Areal ist WC 21 in Neubulach.
WC 4, der sogenannte Gerechtigkeitswald – mit Althengstetter, Bad Liebenzeller und Simmozheimer Anteilen – ist vielleicht das momentan bekannteste. Am Wahlsonntag, dem 8. März, hatten die Simmozheimer nämlich bei einem Bürgerentscheid darüber abgestimmt, ob die Gemeinde eigene Flächen in dem Bereich als Windradstandorte zur Verfügung solle. Die Wähler sagten Ja.
Bau von Windrädern Damit in den Vorranggebieten tatsächlich einmal Windräder gebaut werden, muss sich indes erst einmal ein bauwilliges Unternehmen finden. Außerdem gibt es zunächst ein Genehmigungsverfahren. Darauf hatte auch Verbandsvorsitzender Klaus Mack immer wieder hingewiesen. Dann besteht vor Ort erneut die Möglichkeit, Stellung zu beziehen. Außerdem werden weitere Untersuchungen gemacht – etwa zum Thema Wasserschutz.
Die AfD-Fraktion hatte beantragt, den Kriterienkatalog, aufgrund dessen die Vorranggebiete ausgewählt wurden, noch einmal zu ergänzen um einen verbindlichen Wasserschutz. Dies lehnte die Verbandsversammlung ab. Zum einen mit Blick auf spätere Genehmigungsverfahren, zum andern, weil sich bereits Vorgaben dazu im Kriterienkatalog finden. Hätte die Verbandsversammlung die Kriterien für die Wahl der Vorranggebiete geändert, wäre der Teilregionalplan hinfällig gewesen.
Verliert das Kloster Maulbronn den Unesco-Welterbetitel?
Anträge Drei Stunden lang dauerte es am Mittwochvormittag bis zur Beschlussfassung. Das lag vor allen an den zahlreichen Anträgen, die die Fraktionen noch gestellt hatten. Fast alle wurden abgelehnt, außer sie entsprachen Vorschlägen der Verwaltung. Immer wieder ging es um die Frage, welche Folgen Änderungen am Teilregionalplan haben und wie dieser rechtssicher bleibt.
Sonderfälle Änderungen gab es dennoch. So soll WF14 bei Horb als Vorranggebiet nicht weiterverfolgt werden, weil es dort neue Erkenntnisse zur Bedeutung des Gebiets für den Rotmilan gibt. WE 3 bei Neulingen im Enzkreis soll dagegen eines bleiben, aber aus anderen Gründen noch einmal in die Offenlage. In Neulingen gibt es bereits Pläne für fünf Anlagen. Diese dürften, so vermuten das Landesamt für Denkmalpflege und die oberste Denkmalschutzbehörde, vom nahmen Kloster Maulbronn aus sichtbar sein. „Es wird der Verlust des Welterbetitels aufgrund der visuellen Beeinträchtigung befürchtet“, erklärte Verbandsdirektor Sascha Klein. Eine abschließende Abwägung sei aus Sicht des Regionalverbands nicht möglich, was eine dritte Offenlage erforderlich mache. Für diese stimmten die Regionalräte dann auch.
Beschluss Bis zuletzt war nicht klar, wie die Abstimmung über den Teilregionalplan ausfallen würde: Die AfD-Fraktion etwa lehnte ihn geschlossen ab, die Freien Wähler kündigten an, „uneinheitlich“ abzustimmen. Für manchen war die Ausweisung von 2,8 Prozent der Regionsfläche bei lediglich mindestens 1,8 geforderten Prozent einfach zu viel. Am Ende sprach sich aber doch eine deutliche Mehrheit dafür aus (25 Ja-Stimmen, zehnmal Nein und eine Enthaltung). Dafür gab es Applaus. Eine ziemliche Erleichterung dürfte bei den meisten mitgeschwungen haben.
Übersicht über die Vorranggebiete für Windenergie im Kreis Calw
WC 1
Neuenbürg, Schömberg (180 Hektar)
WC 4
Althengstett, Bad Liebenzell, Simmozheim (173 ha) WC 5
Bad Wildbad, Oberreichenbach (168 ha)
WC 7
Bad Wildbach, Oberreichenbach (202 ha)
WC 8
Bad Wildbad (136 ha)
WC 11
Bad Teinach-Zavelstein, Neuweiler, Oberreichenbach (533 ha)
WC 13
Ostelsheim (46 ha)
WC 16
Calw, Wildberg (71 ha)
WC 17
Calw, Gechingen, Wildberg (98 ha)
WC 18
Bad Wildbad, Simmersfeld (286 ha)
WC 19
Altensteig, Neuweiler, Simmersfeld (121 ha)
WC 20
Neubulach, Neuweiler (78 ha)
WC 21
Neubulach (27 ha)
WC 22
Enzklösterle, Seewald, Simmersfeld (263 ha)
WC 23
Seewald, Simmersfeld (274 ha)
WC 28
Wildberg (36 ha)
WC 29
Wildberg (44 ha)