DIHK-Präsident Eric Schweitzer begrüßte das Karlsruher Urteil. Foto: dpa

Das Bundesverfassungsgericht weist die Beschwerden gegen die Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern zurück. Die Auseinandersetzungen gehen allerdings weiter.

Stuttgart - Die Pflichtmitgliedschaft bei den Industrie- und Handelskammern ist verfassungskonform. Dies hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bekräftigt. In seinem Beschluss hat das Gericht die Beschwerden von zwei Unternehmen gegen die Pflichtmitgliedschaft zurückgewiesen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) begrüßte die Entscheidung der Karlsruher Richter. Damit stärke das Gericht die Selbstverwaltung der Wirtschaft, erklärte Präsident Eric Schweitzer. Auch die Industrie-und Handelskammer Region Stuttgart nahm den Beschluss positiv auf. Der kammerkritische „Bundesverband für freie Kammern“ bezeichnete die Entscheidung dagegen als „enttäuschend und unverständlich“.

Das Gericht erklärte auch die Erhebung von Beiträgen für verfassungskonform

In seinem Beschluss erklärt das Gericht, gerade die Pflichtmitgliedschaft garantiere, dass alle regional Betroffenen ihre Interessen in die Willensbildung bei den Kammern einbringen könnten. Durch die Pflichtmitgliedschaft werde zudem die Voraussetzung dafür geschaffen, ein „Gesamtinteresse“ der Industrie- und Handelsunternehmen in den einzelnen Kammerbezirken zu ermitteln. Das Gericht erklärt nicht nur die Pflichtmitgliedschaft für verfassungskonform, sondern auch die Erhebung von Beiträgen durch die Kammern. Diese trügen dazu bei, dass die Kammern ihre Aufgaben erfüllen könnten. Die Beiträge müssten allerdings in angemessener Höhe sein und ordnungsgemäß verwendet werden, schreiben die Richter weiter. Bereits der Vorteil, den die Unternehmen durch Mitgliedschaft hätten, berechtige die Kammern zu einer Umlage. Unabhängig von dem jetzigen Beschluss hätten Unternehmen weiter die Möglichkeit, juristisch gegen die Kammern vorzugehen, wenn sie der Ansicht seien, diese würden ihre Kompetenzen überschreiten. Theoretisch, so räumt der Beschluss ein, könnte sich der Gesetzgeber auch für eine freiwillige Mitgliedschaft der Unternehmen entscheiden und auch dadurch die Kammerorganisation als solche erhalten.

Die Kammern dürfen bei den Wahlen zur Vollversammlung Wahlgruppen bilden

Bekräftigt wurden vom Bundesverfassungsgericht auch zwei weitere Punkte, nämlich die regionale Organisation der Kammern und die Bildung von Wahlgruppen. Eine regionale Organisationsstruktur sei schon deswegen zulässig, weil auch in einer europäisierten und globalisierten Wirtschaft „wichtige Handlungsimpulse von der lokalen oder regionalen Ebene kommen können und sollen“.

Bestätigt hat das Bundesverfassungsgericht zudem, dass die Kammern bei den Wahlen zur Vollversammlung Wahlgruppen bilden dürfen. So gibt es bei der Industrie- und Handelskammer Region Stuttgart etwa die Bereiche Produzierendes Gewerbe, Absatzwirtschaft (Handel), Kreditwirtschaft, Verkehrsgewerbe und Dienstleistungen. Für jede dieser Gruppen gibt es eine bestimmte Zahl von Sitzen in der Vollversammlung. Diese ist aber nicht an die Zahl der Unternehmen in den einzelnen Wahlgruppen gebunden. Viele kleine Unternehmen etwa im Handel haben deshalb weniger Sitze als die geringere Zahl großer Industrieunternehmen. Dies, so schreibt das Verfassungsgericht, „modifiziert zwar den Zählwert einer Stimme“, es diene aber der Widerspiegelung der Wirtschaftsstruktur in einem Kammerbezirk – und der gewährleiste eine Vertretung der Unternehmen im Verhältnis zu ihrer wirtschaftlichen Bedeutung. Klar macht das Gericht aber auch, dass die Pflichtmitgliedschaft einen Schutz von Minderheitsinteressen erfordert. Abweichende Interessen oder grundlegende Konflikte dürften nicht unterschlagen werden.

Der Karlsruher Beschluss sei kein „Ruhekissen“

Andres Richter, Hauptgeschäftsführer der IHK Region Stuttgart, begrüßte, dass die Kammern nun Rechtssicherheit hätten. Er betrachte den Karlsruher Beschluss aber nicht als „Ruhekissen“. Die Kammern müssten ihre Angebote an die Mitglieder weiter verbessern, sagte Richter. Er rechne allerdings damit, dass die Auseinandersetzungen mit der kammerkritischen Kakteen-Gruppe weitergingen. Clemens Morlok, einer der Sprecher dieser Gruppe, sagte, man werde nun „auf politischer Ebene“ gegen den „Kammerzwang“ kämpfen.