Um die Zukunft der Kliniken – auch des Gesundheitscampus’ in Calw – wird weiter gestritten. Foto: Thomas Fritsch

Bereits zum zweiten Mal soll der Calwer Kreistag an diesem Montag über Medizinkonzept und Fusion der Krankenhaus-Gesellschaften abstimmen. Mehrere neue Anträge und juristische Stellungnahmen liegen dazu vor. Und darin werden teils heftige Vorwürfe erhoben.

Weil die Beschlüsse der Dezember-Sitzung des Kreistags für rechtswidrig erklärt wurden – eine Frist war nicht eingehalten worden –, muss sich das Calwer Gremium an diesem Montag nochmals mit den Themen Medizinkonzept 2030 und Klinik-Fusion befassen.

 

Diese Option hatte das Verwaltungsgericht Karlsruhe explizit als Möglichkeit angeführt, als es dem Eilantrag des Kreistagsmitglieds Eberhard Bantel (Freie Wähler) stattgab.

Nach einer raschen erneuten Beschlussfassung sieht es aber ganz und gar nicht aus. Fünf Anträge auf Veränderungen der Beschlüsse sowie zwei neue juristische Stellungnahmen liegen auf dem Tisch. Wir geben einen Überblick.

„Tendenziös“ und „offenkundig politisch motiviert“ Da wäre zunächst eine juristische Erwiderung der Menold Bezler Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft mbB, die den Fusions-Vertrag erstellt hat. Diese bezieht sich auf eine Stellungnahme der Kanzlei Kroll und Partner.

Beruht alles auf „konstruierten Sachverhalten“?

Kroll und Partner hatten im Auftrag von Bantel eine Kurzstellungnahme erarbeitet, der zufolge der Kreis Calw ein „unkalkulierbares Kostenrisiko“ eingehe, werde der Fusionsvertrag unterzeichnet. Die Kanzlei begründet dies mit der Regelung, wonach die Verluste der Kliniken ab 2030 über eine feste Quote zwischen den Landkreisen verteilt werden.

Die Anwälte von Menold Bezler lassen an der Stellungnahme indes kein gutes Haar. Diese sei „inhaltlich tendenziös“, „offenkundig politisch motiviert“, beinhalte „rechtlich nicht haltbare Bewertungen“ und beruhe auf „konstruierten Sachverhalten“.

Die Berechnungsbeispiele etwa basierten auf rein fiktiven Zahlen und es sei „keine Prognose bekannt, die auch nur ansatzweise mit den verwendeten Zahlenbeispielen übereinstimmen würden“.

Kaum Möglichkeiten, Einfluss auf Geschäftsführung zu nehmen Unterdessen liegt auch eine neue, umfangreichere Stellungnahme von Kroll und Partner vor. In dieser sprechen die Juristen unter anderem erneut von einem „unkalkulierbaren Risiko zum Verlustausgleich“.

„Nicht unangemessen lang“ sei dagegen die Frist bis zur ersten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit in 14 Jahren – da „das GmbH-Gesetz weder ein ordentliches noch ein außerordentliches Kündigungsrecht“ vorsehe.

„Stark zurückgedrängt“

Besonders kritisch bewerten die Juristen allerdings die künftigen Einflussmöglichkeiten des Landkreises, sollte der Vertrag wie vorliegend unterschrieben werden. Die würden „stark zurückgedrängt.“

Begründung: Bei vielen Entscheidungen seien bislang Mehrheiten in beiden Landkreisen nötig, künftig genüge eine Mehrheit im Aufsichtsrat (etwa bei der Zustimmung zu wichtigen Maßnahmen der Geschäftsführung). Im Aufsichtsrat wiederum habe der Kreis Böblingen eine klare Mehrheit.

Für andere Fälle, etwa zwingende Anweisungen an die Geschäftsführung, brauche es bislang ein einstimmiges Votum des Aufsichtsrates, künftig nur noch eine Mehrheit.

„Hiernach wird deutlich, dass der Landkreis Calw kaum Möglichkeiten hat, auf die Geschäftsführung Einfluss zu nehmen. Der Aufsichtsrat, der vom Landkreis Böblingen beherrscht wird, kann dem Geschäftsführer jederzeit Weisungen erteilen, die dieser befolgen muss“, heißt es in der Stellungnahme.

Fusion soll vertagt und in einer Klausursitzung nochmals besprochen werden Auf jene Stellungnahme von Kroll und Partner bezieht sich auch einer der Anträge zum Thema. So schlägt Eberhard Bantel vor, die Entscheidung zur Fusion zu vertagen und zunächst eine Klausursitzung zum Thema abzuhalten, um rechtliche Risiken und Mängel zu beraten. Für eine faire und rechtmäßige Lösung werde mehr Zeit benötigt.

Rechtliche Zweifel

Das Medizinkonzept 2030 und die damit zusammenhängenden strukturellen und baulichen Veränderungen könnten auch unabhängig davon bereits umgesetzt werden.

Als Begründung führt Bantel unter anderem an, dass dem Kreis Calw wohl kein eigenes Rechtsgutachten zum Vertrag aus Calwer Perspektive vorliege und rechtliche Zweifel am Vertrag bestehen würden.

Regierungspräsidium soll Vertrag auf rechtliche Risiken prüfen Um rechtliche Risiken geht es auch im Antrag von Martin Handel (Freie Wähler). Demnach soll der Kreistag Landrat Helmut Riegger beauftragen, die Fusion durch das Regierungspräsidium prüfen zu lassen.

Als Hintergrund führt Handel rechtliche Bedenken ins Feld. Laut Gemeindeordnung ist beispielsweise eine Beteiligung an einer GmbH nur zulässig, wenn die Gemeinde einen angemessenen Einfluss ausüben könne.

Dass ein solcher Einfluss nach Vertragsunterzeichnung noch besteht, bewertet der Antrag als mindestens fraglich.

Prüfung sei unerlässlich

Zudem solle die Rechtsaufsichtsbehörde die Regelungen in Sachen Verluste näher in Augenschein nehmen – weil auch diese unzulässig sein könnten.

„Insgesamt ergeben sich aus dem Gesellschaftsvertrag der Klinikfusion erhebliche kommunalrechtliche Risiken“, heißt es zusammenfassend. Daher sei eine Prüfung unerlässlich, „um sicherzustellen, dass die Interessen des Landkreises und seiner Bürger angemessen berücksichtigt werden“.

Geburtshilfe von Calw nach Herrenberg verlagern Nicht zur Fusion, dafür zur Medizinkonzeption stellt unterdessen Otakar Zoufaly (CDU) einen Antrag. Sein Vorschlag: die Abteilungen Gynäkologie und Geburtshilfe nicht von Calw und Herrenberg nach Nagold, sondern die Abteilung von Calw in die bestehende Abteilung nach Herrenberg verlegen.

Dadurch, so Zoufaly, würden Millionen an Umbaukosten im Kreis Calw vermieden, an denen sich der Kreis Böblingen nicht beteiligen wolle.

Darüber hinaus seien die Operationskapazitäten im Nagolder Krankenhaus schon jetzt ausgeschöpft; komme hier noch die Geburtshilfe hinzu, sei dies gar nicht zu bewältigen.

Die einzige Lösung für die Gynäkologie und Geburtshilfe für den Klinikverbund bestehe daher darin, die Abteilung in Herrenberg zu stärken. Nur hier könnten alle gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben für einen funktionierenden Betrieb erfüllt werden, der Kreis Calw würde immense Investitionskosten sparen und der Kreis Böblingen finanziell wenig bis gar nicht belastet.

Calwer Landrat ist mindestens jedes vierte Jahr Aufsichtsratsvorsitzender In einem weiteren Antrag fordert Zoufaly, die Regelung zum Aufsichtsratsvorsitz im Gesellschaftsvertrag anzupassen. Konkret: Mindestens jedes vierte Jahr müsse der Calwer Landrat den Vorsitz inne haben.

Keine logische Begründung

Das sei mit einem Gesellschaftsanteil von 25,1 Prozent gut begründbar. Und es gebe keine logische Begründung, warum dies anders sein sollte.

Im Aufsichtsrat soll ein Arbeitnehmervertreter aus Calw oder Nagold sitzen Schließlich gibt es auch von Eberhard Bantel noch einen weiteren Antrag: Der Gesellschaftsvertrag soll so angepasst werden, dass einer der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat im Calwer oder Nagolder Krankenhaus arbeitet.

Das sei in den Aufsichtsratssitzungen so besprochen worden, um auch ein Signal an die Beschäftigten zu senden, dass ihre Stimme weiter gehört wird.

Die Kreistagssitzung am Montag, 18. März, beginnt um 15 Uhr im Konsul Niethammer Kulturzentrum in Bad Teinach-Zavelstein. Die Themen Medizinkonzept und Fusion stehen als Punkte 3 und 4 auf der Tagesordnung.