Beamte warten aktuell auf eine höhere Besoldung – hat der Staat genug Geld für weitere Prämien? Foto: IMAGO/Steinach

Die Koalition plant eine steuerfreie Entlastungszahlung von bis zu 1.000 Euro: Während für Beamte noch Hoffnung besteht, gehen Rentner vermutlich leer aus.

Die Bundesregierung hat ein Entlastungspaket beschlossen, um Bürgerinnen und Bürger angesichts der anhaltend hohen Energiepreise zu unterstützen. Eine zentrale Maßnahme ist die steuer- und abgabenfreie Entlastungsprämie von bis zu 1.000 Euro, die Arbeitgeber an ihre Beschäftigten auszahlen können. Doch wer genau profitiert von dieser Regelung und wie sieht es insbesondere für Beamte aus?

 

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Was ist die Entlastungsprämie von 1000 Euro?

Laut dem Beschluss der Koalition aus CDU, CSU und SPD sollen Arbeitgeber im Jahr 2026 eine steuer- und abgabenfreie Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten auszahlen können. Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte dazu: „Wir haben uns darauf verständigt, dass wir den Arbeitgebern ermöglichen wollen, steuerfrei und sozialversicherungsfrei eine Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 Euro an die Beschäftigten auszuzahlen.“

Der Beamtenapparat kostet die Allgemeinheit jährlich zig Milliarden Euro. Foto: dpa

Diese Maßnahme ähnelt der Inflationsausgleichsprämie aus den Jahren 2022 bis 2024 („Scholz-Prämie“), bei der Arbeitgeber bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen konnten. Die Gegenfinanzierung der aktuellen Prämie soll über eine Erhöhung der Tabaksteuer noch im Jahr 2026 erfolgen.

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Entlastungsprämie für Beamte

Für Beamte ist die Situation derzeit noch unklar. Anders als Tarifbeschäftigte können Beamte nicht von tarifvertraglichen Vereinbarungen profitieren. Bei der früheren Inflationsausgleichsprämie musste erst ein eigenes Gesetz verabschiedet werden, damit auch Bundesbeamte und Soldaten die Prämie erhalten konnten. Dieser Prozess zog sich damals bis Mitte November 2023 hin.

Es ist davon auszugehen, dass auch bei der aktuellen Entlastungsprämie ein ähnliches Verfahren notwendig sein wird: Zunächst eine tarifvertragliche Einigung für die TvÖD-Angestellten, dann ein parlamentarisches Gesetzgebungsverfahren für die Beamten und Versorgungsempfänger.

Die Ansprüche von Beamten sind hoch – und werden gerne bis zum Bundesverfassungsgericht durchgefochten. Foto: Uli Deck/dpa

Zahlen die Arbeitgeber TvÖD-Prämie?

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) hat auf Anfrage erklärt, dass ihnen die Beschlusslage des Koalitionsausschusses bisher noch nicht offiziell zur Kenntnis gegeben worden sei. Auch sei noch nicht bekannt, in welcher Form und bis wann die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen für die steuer- und abgabenfreie Zahlung schaffen wird.

Gut möglich, dass diesmal im Öffentlichen Dienst nichts bezahlt wird, da die Tarifbeschäftigten und Beamten in diesem Bereich im Gegensatz zu vielen anderen einen absolut krisenfesten Job haben. Außerdem können sie nach einer Streikwelle bereits von großzügigen Tariferhöhungen profitieren.

Freiwilliger Inflationsbonus

Was die Beamten betrifft, so kassieren diese nicht nur Kindergeld, sondern zusätzlich auch noch bis zu 1000 Euro Kinderzuschlag. Dem Staat entstehen durch die aktuellen Erhöhungen Kosten in Milliardenhöhe. Es ist also gut möglich, dass diesmal nur produktive Branchen von einem freiwilligen Bonus profitieren – nicht die Bürokratie. Für einfachere Besoldungsgruppen wäre das allerdings ein Schlag, denn die Teuerung durch den hohen Ölpreis trifft sie ja ähnlich wie Kollegen in der Privatwirtschaft.

Keine Entlastungsprämie für Rentner

Für Rentner sieht es ohnehin weniger gut aus. Marcel Fratzscher, Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), warnt vor einer „deutlichen sozialen Schieflage“ bei der geplanten Entlastungsprämie. Er kritisiert, dass gerade Gruppen, die keine Lohnerhöhungen verhandeln können – wie Rentner, aber auch Studenten und Arbeitslose – bei dieser Maßnahme leer ausgehen.

Da die Entlastungsprämie an ein bestehendes Arbeitsverhältnis gekoppelt ist und von Arbeitgebern ausgezahlt wird, haben Rentner keinen Anspruch auf diese Leistung. Anders als Pensionäre, die bei der früheren Inflationsausgleichsprämie anteilig entsprechend ihres individuellen Ruhegehaltssatzes berücksichtigt wurden, scheint es für Rentner derzeit keine vergleichbare Regelung zu geben.

TvÖD-Verhandlungen erst wieder 2027/2028

Für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen gilt derzeit der TVöD in der Fassung der Tarifrunde 2025. Dieser Tarifvertrag läuft erst zum 31. März 2027 aus, was bedeutet, dass frühestens im Frühjahr 2027 die nächsten Tarifverhandlungen beginnen. Erst dann wäre es wohl denkbar, eine Entlastungsprämie tarifvertraglich zu vereinbaren – auch, wenn Vergünstigungen rein rechtlich gesehen auch jederzeit „außer der Reihe“ oder als Vorschuss gewährt werden könnten.

Für Angestellte im öffentlichen Dienst der Länder ist die Wartezeit sogar noch länger: Der aktuelle TV-L läuft bis zum 31. Januar 2028. Eine tarifvertraglich verankerte Entlastungsprämie für die Tarifbeschäftigten der Länder wäre damit 2026/2027 nicht unbedingt zwingend zu verhandeln.

17 Cent weniger Mineralölsteuer

Zusätzlich zur Entlastungsprämie plant die Regierung weitere Maßnahmen: Die Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel soll für zwei Monate um 17 Cent gesenkt werden, wobei gleichzeitig neue Preisregeln für Tankstellen eingeführt werden. Für die Zukunft stellt die Koalition außerdem eine Einkommensteuerreform für 2027 sowie eine Reform der Krankenversicherung in Aussicht.