Viele Empfänger von Sozialleistungen warten auf die Bonuszahlungen der Bundesregierung im Juli. Foto: imago/Ralph Peters

Angesichts der steigenden Preise von Lebensmitteln, Sprit und anderen Dingen freuen sich Empfänger von Sozialleistungen auf Bonuszahlungen der Bundesregierung. Die müssen allerdings auch bei ihnen ankommen.

Die Corona-Pandemie und Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine setzen der Wirtschaft ordentlich zu. Lebensmittel, Sprit und Strom, alles wird teurer. Die Ampel-Regierung um Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat reagiert und bereits Anfang des Jahres ein Entlastungspaket auf den Weg gebracht, zum Beispiel in Form von Tankrabatt, 9-Euro-Ticket oder Energiepreispauschale. Und: Bonuszahlungen für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen wie etwa Hartz-IV. Doch was kann man tun, wenn genau die nicht auf dem Konto landet?

Um welche Zahlungen geht es?

Insgesamt 200 Euro gibt es einmalig für diejenigen, die Sozialleistungen wie Hartz 4 (Arbeitslosengeld II), Asyl-Geld oder Grundsicherung bekommen. Die Hälfte davon, also 100 Euro, sicherte die Bundesregierung als Sonderzahlung schon Anfang des Jahres zu, unter anderem wegen der gestiegenen Kosten für Strom oder Sprit. Jetzt kommen noch mal 100 dazu. Ausgezahlt wird der Betrag voraussichtlich im Juli. Zum gleichen Zeitpunkt soll dann auch der Kinderbonus für einkommensschwache Familien in Höhe von 20 Euro monatlich auf dem Konto landen.

Außerdem sollen auch Empfänger von Arbeitslosengeld I mit einer einmaligen Zahlung von in Höhe von 100 Euro unterstützt werden. Das gelte für alle, „die im Monat Juli 2022 für mindestens einen Tag Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben“, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit. Ausgenommen sind demnach Personen, die im gleichen Zeitraum Anspruch auf eine Einmalzahlung als Leistungsberechtigte nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) haben, sogenannte „Aufstocker“.

Was kann man tun, wenn die Zahlungen nicht ankommen?

In der Regel sollten die Zahlungen wie andere Leistungen auch automatisch kommen. Das bestätigt auch Thorsten Wieland, Abteilungsleiter Grundsatz und Recht im Jobcenter Stuttgart. Er sagt: „Die „Einmalzahlung“ wurde zusammen mit den Leistungen für den Monat Juli 2022 in diesen Tagen überwiesen.“ Separat müsse man sie nicht beantragen. Sollte das Geld nicht eingehen, rät er, beim für die Leistungen zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters nachzufragen.

Auch der Sofortzuschlag von 20 Euro im Monat pro Kind für einkommensschwache Familien werde automatisch ab Juli 2022 gewährt, sagt er. Das Jobcenter versende an die Leistungsempfänger dazu in den kommenden Tagen ein Schreiben. Sollten die weder Geld noch Schreiben erhalten, müsse man sich an die dafür zuständigen Mitarbeiter im Jobcenter wenden, so Wieland.

Das gleiche gilt auch in Bezug auf die 100-Euro-Einmalzahlung an Personen, die Arbeitslosengeld I empfangen. Laut Carmen Gutierrez Gnam, einer Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit Stuttgart, ist diese Zahlung ja an eine Leistung geknüpft, eine „Anspruchsprüfung“ in dem Sinne also nicht notwendig. Die Einmalzahlung werde automatisch überwiesen, sagt sie.

Sollte es hier aus einem unerklärlichen Grund dennoch zum Versäumnis kommen, könne der Kunde sich an die Stelle wenden, von der er die Leistung erhält, an die die Einmalzahlung gekoppelt sei.