Die erfolgreich für Equal Pay streitende Gesellschaft für Freiheitsrechte schaltet sich aktiv in ein Gerichtsverfahren um Lohngleichheit für Frauen ein – mit heftigen Vorwürfen gegen Mercedes-Benz und Daimler Truck, obwohl die Automobilkonzerne Entgelttransparenz vorleben.
In einer ganzen Serie von Gerichtsverfahren müssen sich Mercedes-Benz und Daimler Truck Klagen weiblicher Führungskräfte erwehren: Sieben Frauen klagen auf den gleichen Lohn wie ihre männlichen Kollegen. An diesem Dienstag bekommt es die Daimler Truck AG in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Stuttgart mit einer juristisch besonders versierten Gegnerin zu tun, denn die Klägerin wird unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), die schon an wegweisenden Urteilen zu Equal Pay beteiligt war.
Um was geht es konkret vor dem LAG? Die Klägerin ist seit rund 30 Jahren beim Arbeitgeber mit dem Stern beschäftigt. Vor mehr als 15 Jahren ist sie zur Abteilungsleiterin auf der E3-Ebene – der dritten Hierarchieebene – befördert worden. Seit ihrer Rückkehr aus der Elternzeit in Teilzeit verdient die Klägerin deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen auf gleicher Ebene. Konkret erhielt sie laut der GFF in den Jahren 2018 bis 2022 etwa 18 Prozent weniger als der Mittelwert der männlichen Vergleichsgruppe. Inklusive weiterer Entgeltelemente wie der Zuteilung virtueller Aktien sollen die Unterschiede noch viel höher gewesen sein. Zudem wusste die Klägerin vom Gehalt ihres direkten Kollegen aus demselben Bereich, der etwa 30 Prozent mehr verdiente – obwohl beide gleich lange im Unternehmen seien, im gleichen Jahr befördert worden und gleichermaßen qualifiziert seien, heißt es.
Wie ist die Rechtslage im konkreten Fall? Im November 2023 verurteilte das Arbeitsgericht Stuttgart das Unternehmen, der Klägerin die Differenz zum Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe zu zahlen: einen fünfstelligen Betrag rückwirkend für einen Zeitraum von fünf Jahren. Die Differenz zum Gehalt ihres direkten Vergleichskollegen sprach das Gericht ihr nicht zu – mit der Begründung, dass von Lohndiskriminierung betroffene Frauen maximal eine Anpassung an das Mediangehalt der männlichen Vergleichsgruppe fordern könnten.
Schon 2018 hatte Daimler ein Entgelttransparenz-Dashboard eingeführt, über die Beschäftigte erkennen können, wie sich ihr individuelles Entgelt zur Vergleichsgruppe verhält. „Das ist erst mal eine gute Sache, dass Daimler das transparent macht“, lobt Sarah Lincoln, die GFF-Expertin für Equal Pay. Auch die vor dem LAG auftretende Klägerin konnte dort einsehen, dass die männliche Vergleichsgruppe erheblich mehr verdient. Um genauere Zahlen zu bekommen, machte sie ihren Auskunftsanspruch geltend. Im Laufe des Verfahrens zeigte sich, „dass das konkrete Gehalt ihres unmittelbaren Kollegen noch mal höher liegt als der männliche Median“, so die Rechtsanwältin.
Das Problem der Entgeltungleichheit in dem Dax-Konzern bestehe nicht nur auf den Führungsebenen, sondern in allen Entgeltgruppen zeigen sich deutliche Differenzen zwischen der männlichen und der weiblichen Vergleichsgruppe, versichert die GFF. Lincoln zufolge stelle das Unternehmen zur Begründung der Gehaltsunterschiede nur vage Behauptungen auf, etwa dass die Klägerin eine schlechtere Leistung zeige oder dass manche Männer ja länger dabei sein, objektive und transparente Kriterien fehlten. Die GFF sehe daher die Notwendigkeit eines kohärenten Entgeltsystems auch auf der Führungsebene. „Wenn es um eine Gehaltsdifferenz zwischen einem Mann und einer Frau geht, dann müssen die Gründe gerichtlich überprüfbar sein“, betont Lincoln.
Wie stehen Klägerinnen im Konzern da? Den Angaben zufolge wollen die Klägerinnen aus den Konzernen anonym bleiben. Dies hat Gründe: „Solche Equal-Pay-Klagen kommen nie gut an, weshalb sie für die Frauen immer ein großer Schritt sind.“ Es sei nicht nur teuer und koste Nerven. Frauen, die sich gegen Lohndiskriminierung wehren, würden auch im Kollegenkreis mitunter als Nestbeschmutzerin wahrgenommen; es gebe nicht nur solidarische Reaktionen – „von den Vorgesetzten schon gar nicht“.
Entgeltungleichheit zwischen Männern und Frauen scheine nicht nur in den Führungsebenen zu existieren, so die GFF. „Es gibt bei der Mercedes Benz-AG und Daimler Truck in nahezu allen Entgeltgruppen ein Lohngefälle zwischen Frauen und Männern, das deutet auf ein strukturelles Problem hin.“ Das Unternehmen wende zwar ein, dass das Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe allgemein höher sei, weil Frauen bei Daimler schneller aufsteigen würden und deswegen kürzer in den einzelnen Leitungsebenen verbleiben würden. „Allerdings kann Daimler nicht belegen, dass es eine besonders hohe Quote von Frauen auf Leitungspositionen gibt und auch nicht, dass im konkreten Fall die männlichen Vergleichspersonen eine längere Zugehörigkeit zur Leitungsebene hätten als unsere Klägerin“, sagt die Verfahrenskoordinatorin.
Was sagt das Unternehmen? Daimler Truck will sich zu laufenden Gerichtsverfahren nicht äußern. Generell gelte, so ein Sprecher, dass die Tarifverträge in der Metall- und Elektroindustrie einen klaren Rahmen für alle Beschäftigten vorgäben – unabhängig vom Geschlecht. Die individuelle Bezahlung für außertariflich Beschäftigte „richtet sich entsprechend global einheitlichen Vergütungsgrundsätzen nach objektiven Kriterien, wie zum Beispiel der jeweiligen Ebene und der Aufgabenschwierigkeit und stellt somit die Angemessenheit der Vergütung im Marktvergleich dar“.
Warum schaltet sich die GFF ein? Die Rechtsanwältin Lincoln steigt erst in zweiter Instanz als zweite Prozessbevollmächtigte neben dem Stuttgarter Anwalt Frank Hahn ein – auf Wunsch der Klägerin, das Verfahren zu unterstützen. „Wir haben als Organisation ja bereits zwei Equal-Pay-Verfahren unterstützt und uns da einen gewissen Namen erarbeitet“, sagt sie. Insofern werde man immer häufiger angesprochen.
Sie habe sich diesbezüglich noch nicht mit anderen Automobilkonzernen beschäftigt, geht aber davon aus, „dass Daimler kein Einzelfall ist“. Eher handele es sich um eine strukturelle Problematik bei den allermeisten deutschen Konzernen, „dass Frauen tendenziell schlechter verdienen“ – bei Daimler werde sie wegen des Dashboards nur besonders sichtbar. In diesem Verfahren rechnet sie nicht mit einem schnellen Urteil: „Am Dienstag wird es wahrscheinlich noch keine Entscheidung geben.“ Ein Sprecher des LAG wollte sich diesbezüglich nicht festlegen.