Am zwölften Verhandlungstag im Hechinger Entführungsprozess wurde das Urteil verkündet. Foto: Tatjana Bojic/dpa

Nach der Urteilsverkündung rastete der Vater des Hauptangeklagten aus. Zwei seiner Söhne müssen jahrelang ins Gefängnis.

Großer Publikumsandrang, hohes Aufkommen von Medienvertretern, verschärfte Sicherheitsvorkehrungen: Am Dienstagvormittag stand am Hechinger Landgericht die Urteilsverkündung im Strafprozess um gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraub an.

 

Sieben junge Männer aus Bisingen und dem Steinlachtal waren angeklagt, einen 16-jährigen Drogenschuldner tagelang festgehalten, brutal malträtiert und mit dem Tode bedroht zu haben.

Die Nerven liegen blank

Und die Sitzung der Großen Jugendkammer mündete in einem Eklat, wie ihn der 150 Jahre alte Schwurgerichtssaal noch selten erlebt hat. Beim Vater der beiden Ofterdinger Brüder auf der Anklagebank lagen angesichts der vom Vorsitzenden Richter Volker Schwarz verkündeten Strafen die Nerven völlig blank. Unvermittelt begann er, im Zuschauerraum zu randalieren und Stühle umzuschmeißen. Es brauchte vier der zahlreich vertretenen Wachmänner, um den enthemmten Mann zu Boden zu werfen, zu bändigen und ihm Handschellen anzulegen. Und auf den Fluren des Gerichtsgebäudes herrschte Alarmstufe Rot.

Zwei Söhne müssen ins Gefängnis

Zu schwer zu ertragen war für den Vater offenbar das Urteil, das die Kammer über seine beiden Söhne verhängt hatte. Der Ältere von beiden (19), den Staatsanwaltschaft und Gericht übereinstimmend als „Drahtzieher“ der brutalen Entführungen ausgemacht, erhielt eine Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten.

Staatsanwältin Jasmin Eppler hatte anderthalb Jahre mehr gefordert, Verteidigerin Sarah Burkhardt hatte die Anführerrolle ihres Mandanten bestritten und vier Jahre beantragt. Sein 18-jähriger Bruder muss für zwei Jahre und neun Monate in Jugendhaft und kam nicht mit der erhofften Bewährungsstrafe davon.

Fünfeinhalb Jahre für den „Boxer“

Einer fünfeinhalbjährigen Jugendstrafe sieht der 19-jährige Bisinger entgegen, der sich laut Richter Schwarz „durch massive Ausübung von Gewalt“ gegen die beiden Entführten hervorgetan habe. Nicht von ungefähr habe ihn das Opfer den „Boxer“ genannt.

Drei weitere Angeklagte, die alle aus dem Steinlachtal kommen, erhielten Jugendstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten und viereinhalb Jahren. Für sie war das Strafmaß keine Überraschung. Ebenso wie der Bisinger hatten sie sich geständig gezeigt und einen Deal mit der Kammer und der Anklagevertreterin abgeschlossen.

Als freier Mann verließ der siebte Angeklagte den Gerichtssaal. Er galt als Mitläufer und wurde wegen Beihilfe zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Für Hechingen „ganz außergewöhnlich“

Richter Volker Schwarz hob in seiner Urteilsbegründung die Außergewöhnlichkeit des Verfahrens für den Justizstandort Hechingen hervor. Ganz erheblich sei der logistische Aufwand für die Kammer gewesen. Weil die Ermittler zwölf Tatverdächtige angeklagt haben, sei zwischenzeitlich erwogen worden, den Prozess nach Stuttgart-Stammheim zu verlegen. Das, so räumte Schwarz ein, wäre dann wohl doch „eine Nummer zu groß gewesen“.

Denn: In der „Liga“ der Stuttgarter Bandenkriminalität spielten die in diesem Verfahren Angeklagten dann doch nicht – auch wenn man sich mit Blick auf das Tatgeschehen „an viele Krimis und Ami-Filme erinnert“ fühle. Statt nach Stammheim auszuweichen, entschied man sich dafür, das Verfahren gegen fünf weitere Angeklagte abzutrennen. Ihr Prozess wird demnächst am selben Ort beginnen.

„Erschreckender Mangel an Empathie“

Der Vorsitzende Richter Volker Schwarz beklagte angesichts der Schwere der Straftaten in diesem und anderen Verfahren die Entwicklung der Gewaltkriminalität bei jungen Tätern seit der Corona-Pandemie. „Das gibt Anlass zur Sorge.“

Mit Blick auf die Angeklagten, von denen einige während der Urteilsbegründung erneut grinsten und feixten, sprach Schwarz von einem „erschreckenden Mangel an Empathie“, von Gleichgültigkeit gegenüber ihren Opfern, die sie bis zu vier Tage lang in ihrer Gewalt hatten, und von Entfremdung gegenüber dem Rechtsstaat.

Corona, so der Richter, möge auf die junge Generation ihren Einfluss gehabt haben. Eine Rolle spiele aber sicher auch das Internet mit seinen virtuellen Welten, „in denen man mehr mit Avataren zu tun hat als mit echten Menschen“.

„Heute Bro, morgen Opfer, übermorgen Täter“

Schwarz diagnostizierte eine bedenkliche Zunahme der Gewaltbereitschaft auf den Straßen. „Einhandmesser sind für viele dieser jungen Täter ein steter Begleiter. Viele Jugendliche versuchten, das Faustrecht durchzusetzen. Im Drogenmilieu gelte: „Heute ein Bro (Bruder), morgen ein Opfer, übermorgen ein Täter oder andersherum.“

Das Tatgeschehen in diesem Fall, das sich zwischen Mössingen, Bodelshausen, Haigerloch-Stetten und Bisingen abspielte, bestehe nicht aus Petitessen, sondern aus veritablen Verbrechen. Die Delikte seien geeignet, die Opfer massiv zu traumatisieren. Den meisten Angeklagten, die mit Fußfesseln im Gerichtssaal saßen, attestierte er schädliche Neigungen.

„Plump lügende Geschädigte“

Eine weitere Einzigartigkeit des Verfahrens sei die Art der Wahrheitsfindung gewesen, so Schwarz. Im Zeugenstand seien „plump lügende Geschädigte“ aufgetreten. Einer habe dem Gericht weismachen wollen, er habe sich während seiner mehrtägigen Entführung „chillig“ gefühlt. Dieses „bizarre Verhalten“ sei denkwürdig und nur damit zu erklären, dass aus dem Umfeld des Drahtziehers versucht worden sei, Zeugen zu beeinflussen. Des Richters Botschaft an die Familienangehörigen und Freunde im Zuschauerraum. „Sie können sich merken: Das nutzt nichts.“

Die Aussagen der Opfer bei der Polizei, die sichergestellten Chat-Verläufe und andere objektive Beweise sprächen eine klare Sprache: Der 19-jährige Ofterdinger, dessen Geldforderungen eingetrieben werden sollten, habe die Tatserie initiiert. Und das Verfahren habe gezeigt: „Er ist der, vor dem alle Angst haben.“ Deshalb erhalte er auch die höchste Strafe. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. Eine Woche lang können die Prozessbeteiligten Revision beantragen.