Der Richterspruch wird erst am Fasnetsdienstag um 10 Uhr verkündet.
Das Kamerateam, das der Südwestrundfunk in die Heiligkreuzstraße schicken wollte, konnte wegbleiben. Die zahlreichen Zuschauer, die mit einem Urteilsspruch rechneten, müssen sich noch eine Woche gedulden.
Der Hechinger Marathonprozess um erpresserischen Menschenraub geht noch einmal in die Verlängerung. Nachdem drei weitere Anwältinnen und Anwälte am Dienstagmorgen ihre Plädoyers gehalten hatten, ließ Volker Schwarz, der Vorsitzende der Großen Jugendkammer, wissen, dass das Urteil erst am Fasnetsdienstag, 17. Februar, um 10 Uhr verkündet werde.
Der Grund für die Vertagung: Wäre die Hauptverhandlung für die nötigen Beratungen der Kammer für viele Stunden unterbrochen worden, wäre eine sichere Bewachung der Angeklagten für das Justizpersonal sehr herausfordernd gewesen. Denn auch für Prozesstag 11 wurden die sechs Untersuchungshäftlinge unter den sieben Angeklagten aus Haftanstalten im ganzen Land nach Hechingen gefahren.
Spannung beim Urteil für den Drahtzieher
So wird also das Dutzend an Verhandlungstagen voll werden. Besonders spannend wird der Urteilsspruch für den 19-jährigen Ofterdinger, den die Hechinger Ermittler für den Drahtzieher der Entführungen im Drogenmilieu halten, um die der Prozess seit Mitte Oktober 2025 kreist. Wird er für die tagelange Verschleppung eines Schuldners an wechselnden Tatorten zwischen Mössingen, Bisingen und Haigerloch tatsächlich sieben Jahre und neun Monate Jugendstrafe verbüßen müssen, wie von Staatsanwältin Jasmin Eppler gefordert, oder kommt er mit knapp der Hälfte davon?
Seine Rechtsanwältin Sarah Burkhardt hielt vier Jahre Jugendstrafe für „erforderlich, aber ausreichend“. Ihren Mandanten fast doppelt so lang „wegzusperren“, sei ebenso wenig angemessen wie der Vergleich mit „Stuttgarter Bandenkriminalität“, den die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer aufgemacht habe.
Vergleichsfolie aus der Landeshauptstadt
Sarah Burkhardt zog ihrerseits eine Vergleichsfolie aus der Landeshauptstadt heran: Das dortige Landgericht habe über einen 17-Jährigen, der in Göppingen einen Menschen mit einem Kopfschuss aus einer Maschinenpistole getötet und zwei weitere Personen verletzt hatte, eine Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verhängt – gerade ein Jahr mehr, als nun für ihren Mandanten gefordert werde. Dabei gehe es im Hechinger Fall nicht um ein Tötungsdelikt. Hier sei auch keine professionelle Bande am Werk gewesen, sondern „ein Haufen Halbstarker“, die einen „spontanen Riesenmist“ gebaut hätten.
Speziell ihrem Mandanten werde „eine Rolle zugewiesen, die er nie hatte: der Oberkriminelle überhaupt“. Er habe keine Anweisungen an die anderen Angeklagten verteilt. „Er war nicht mal bei allen Taten dabei.“ Schließlich gebe es auch keine Beweise dafür, dass die Familie des 19-Jährigen „überall“ sei und Druck auf Zeugen und andere Prozessbeteiligte ausübe.
Benjamin Fischer, der Verteidiger des 18-jährigen Bruders des mutmaßlichen Initiators der Straftatenserie, plädierte für seinen Mandanten auf eine zweijährige Jugendstrafe auf Bewährung.
„Mein Mandant hat sein Leben im Griff“
Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und neun Monate gefordert. Seinem Mandanten, so Fischer, sei an Gewalttaten nicht mehr als eine Ohrfeige nachzuweisen. Während des Hauptgeschehens, der dreitägigen Entführung des Schuldners, habe er keine eigenen Forderungen gehabt und keine Gewalt angewendet. Für ihn sei das lediglich Beihilfe zum erpresserischen Menschenraub in einem minderschweren Fall. Sein Plädoyer: „Mein Mandant hat sein Leben im Griff. Er hat keine schädlichen Neigungen, lebt in einer festen Beziehung und will eine Ausbildung beginnen.“ Deshalb beantragte er, den Haftbefehl aufzuheben.
Für einen weiteren jungen Mann aus dem Steinlachtal beantragte Rechtsanwalt Ingo Filippi eine Jugendstrafe von vier Jahren und drei Monaten – und damit drei Monate weniger als die Staatsanwältin.
Auch Filippi betonte, die Tat habe nichts mit „Gangster-Lifestyle“ einer Bande zu tun, sondern eher mit Beschaffungskriminalität. Der „plötzliche Gewaltausbruch“ sei aus einer Gruppendynamik heraus entstanden. „Es gab keine Absprachen, keinen Plan.“ Alle sieben Angeklagten nutzten die Chance, in ihrem „letzten Wort“ noch einmal ihre Reue und ihre Scham zu beteuern, ihre Entschuldigung bei den Opfern zu erneuern und um eine „zweite Chance“ zu bitten.