Sieben Jahre und neun Monate: So weit reichen die Jugendstrafen, die Staatsanwältin Jasmin Eppler im Hechinger Entführungsprozess fordert. Die ersten Plädoyers wurden gehalten.
Bittere Tränen flossen am zehnten Verhandlungstag des Hechinger Entführungsprozesses im Schwurgerichtssaal des Landgerichts. Vergossen wurden sie von den Freundinnen der jungen Angeklagten, denen am Tag der Plädoyers schmerzlich bewusst wurde, dass sie noch jahrelang darauf warten müssen, bis sie ihre Liebsten wieder in Freiheit umarmen können. Denn die Anklagevertreterin forderte in ihrem Plädoyer langjährige Jugendstrafen.
Die Fußfesseln rasseln
Dass im Saal 168 keine Kavaliersdelikte verhandelt werden, wird schon am Beginn eines jeden Prozesstages klar, wenn die sieben Angeklagten in rasselnden Fußfesseln und Handschellen vorgeführt werden. Staatsanwältin Jasmin Eppler brachte es nach Abschluss der seit November dauernden Beweisaufnahme aber auch noch verbal auf den Punkt, wie außergewöhnlich dieser Fall, in dem es um gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraub geht, für die Hechinger Ermittler ist. Sie sprach von einem Ausmaß an schwerer Kriminalität, „wie man es sonst nur von Bandenkriminalität aus Stuttgart kennt“.
Der Tatablauf folge einem Drehbuch, das von einem amerikanischen Thriller stammen könnte, sagte die Staatsanwältin. Für die beiden entführten Jugendlichen sei dieses Drehbuch aber zur Realität geworden.
Jasmin Eppler rief in Erinnerung, was die Beweisaufnahme zweifelsfrei ergeben hat: Ein 17-Jähriger aus einem Rosenfelder Teilort war im April 2025 drei Tage lang in der Gewalt der Angeklagten. Während dieser Zeit wurde er an wechselnden Tatorten – in einer Mössinger Kellerwohnung, auf einem Bodelshäuser Grillplatz, an einer Bushaltestelle in Stetten/Haigerloch, im Wald bei Bisingen – immer wieder brutal misshandelt, mit dem Tode bedroht, in den Kofferraum eines Autos gesperrt. Von einem der Täter bekam er sogar „demütigend die Haare abgeschnitten“. Durchweg sei es darum gegangen, Schulden aus illegalen Drogengeschäften einzutreiben.
„Erschreckend“ nannte die Staatsanwältin die Tatsache, dass es sich bei den sieben Angeklagten „durch die Bank“ um Jugendliche und Heranwachsende handelt. Und nicht ausmalen wollte sie sich, was nicht noch hätte passieren können, wenn die Polizei die Entführung nicht in einer groß angelegten Aktion beendet hätte. Bis ins Ausland haben die Observationen geführt. Einer der Angeklagten wurde schließlich in Spanien verhaftet.
Drohkulisse besteht immer noch
Nachdenklich stellte Jasmin Eppler fest, dass die „Drohkulisse“ immer noch fortbestehe, obwohl sieben Angeklagten der Prozess gemacht wird und fünf weitere mutmaßliche Komplizen auf ihre Hauptverhandlung warten: „Es sind immer noch nicht alle Involvierten identifiziert, und es sind immer noch Schulden offen.“
Angst der Zeugen greifbar
Besagte „Drohkulisse“ habe auch das Verfahren geprägt. Stets greifbar gewesen sei die Angst der Zeugen und der Mitangeklagten vor der Familie und dem Umfeld der beiden Ofterdinger Brüder auf der Anklagebank. Der Ältere der beiden, dessen Geldforderungen mit den Entführungen eingetrieben werden sollten, ist für die Staatsanwältin klar der Initiator: „Es gibt keinen Zweifel, dass er hier das Sagen hatte.“ Dass das Entführungsopfer im Zeugenstand gerade die beiden Brüder auffallend „aus der Schusslinie nehmen“ wollte, zeuge von seiner Angst vor Repressalien. Die so zögerlich aussagenden Zeugen seien vom Umfeld der Familie der Brüder „nachweislich aufgesucht und bedroht“ worden. Die einschlägige Mahnung Epplers an die Angeklagten lautete: „Es gibt auch im Drogenmilieu keinen rechtsfreien Raum.“
Entsprechend forderte die Staatsanwältin für den 19-jährigen, von ihr als Rädelsführer ausgemachten Ofterdinger eine Jugendstrafe von sieben Jahren und neun Monaten. Für dessen 18-jährigen Bruder, der in stabileren Verhältnissen lebe, sah sie zwei Jahre und neun Monate als ausreichend an. Die beiden Brüder sind zwei der drei Angeklagten, mit denen die Große Jugendkammer zu keiner Verständigung über den Strafrahmen gekommen war.
Bisinger „immer vorne dabei“
Teil des „Deals“ mit dem Gericht war der 19-jährige Bisinger, der seine Tatbeiträge im Wesentlichen gestanden hatte. Die waren indes auch so herausragend, dass ihn die Staatsanwältin unter die Haupttäter einordnete. Dem bulligen jungen Mann hielt Jasmin Eppler vor, bei den Gewalttaten „immer ganz vorne dabei“ gewesen zu sein und „ganz besonders brutal und rücksichtslos vorgegangen zu sein“. Eine Jugendstrafe von sechs Jahren hielt die Anklägerin für „erzieherisch notwendig“ – auch deshalb, weil er das ganze Verfahren „nicht so recht ernst“ nehme und sich in seiner Rolle als Angeklagter gefalle.
Richter droht mit Rauswurf
Sie spielte darauf an, dass der Bisinger immer wieder mit dem Ofterdinger grinste und feixte – was den Vorsitzenden Richter Volker Schwarz während des Plädoyers der Staatsanwältin auch dazu veranlasste, den beiden mit dem Rauswurf aus dem Saal zu drohen.
Jugendstrafen von viereinhalb Jahren, von drei Jahren und drei Monaten und noch einmal von viereinhalb Jahren forderte die Staatsanwältin für drei Angeklagte, die eher untergeordnete Rollen spielten. Einem 17-jährigen reinen „Mitläufer“ winkt eine zweijährige Bewährungsstrafe.
Die ersten vier Verteidiger-Plädoyers schlossen sich an. Rechtsanwalt Alexander Freiherr von Malsen-Waldkirch sah seinen Mandanten, den 19-jährigen Bisinger, nicht als einen der Haupttäter, sondern als „Mitläufer“. Die Drehbuch-Metapher der Staatsanwältin konterte er mit der Aussage: „Ja, es war wie im Film, aber im Ergebnis völlig unprofessionell.“ Darin zeige sich das jugendtypische Verhalten der Angeklagten. Zum Gebaren seines Mandanten auf der Anklagebank sagte der Verteidiger: „Er überspielt seine Unsicherheit mit Lachen.“ Der Anwalt plädierte auf eine Jugendstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten.
Zwei Verteidiger von Angeklagten, die eher untergeordnete Rollen spielten, plädierten auf Jugendstrafen unter zwei Jahren auf Bewährung. Dr. Birgit Scheja, die den nach Spanien geflüchteten Fahrer des Entführungsautos vertrat, plädierte auf eine vierjährige Jugendstrafe. Die Staatsanwältin hatte viereinhalb Jahre gefordert.
Fortgesetzt wird die Verhandlung mit drei weiteren Verteidiger-Plädoyers am Dienstag, 10. Februar, um 9 Uhr. Am Nachmittag jenes elften Verhandlungstages werden auch die Urteile erwartet.