Sechs der sieben Verurteilten im Hechinger Entführungsprozess haben Revision eingelegt. Nun befasst sich das Oberlandesgericht Stuttgart mit dem Fall.
Beinahe, so hatte der Vorsitzende Richter Volker Schwarz in seiner Urteilsbegründung gesagt, wäre der Hechinger Entführungsprozess wegen seiner schieren Größe nicht in der Heiligkreuzstraße, sondern in Stuttgart-Stammheim über die Bühne gegangen.
Nicht nach Stammheim, aber doch in die Landeshauptstadt wandern die Akten jetzt doch weiter. Denn das Oberlandesgericht (OLG) wird sich in nächster Instanz mit dem gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraub zwischen Mössingen, Bisingen und Haigerloch zu befassen haben.
Denn sechs der sieben Angeklagten, die am Dienstag vergangener Woche von der Großen Strafkammer allesamt zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden waren, haben fristgerecht Revision beantragt. Das teilte ein Sprecher des Hechinger Landgerichts auf Anfrage unserer Redaktion mit. Allein der Siebte im Bunde, der als einziger mit einer Bewährungsstrafe davongekommen war, hat das Hechinger Urteil akzeptiert.
In dem aufsehenerregenden Prozess war es um drei Entführungsfälle gegangen, die sich im Frühjahr 2025 abgespielt hatten. Eine Gruppe junger Männer zwischen 16 und 19 Jahren hatte einen damals 16-Jährigen, der ihnen Geld aus illegalen Drogengeschäften schuldete, in einem Fall mehr als drei Tage lang in ihrer Gewalt gehalten, durch Schläge und Tritte malträtiert und mehrfach mit dem Tode bedroht.
Vater randaliert
Der 19-jährige Ofterdinger, den die Ermittler als Drahtzieher der brutalen Tat ausgemacht hatten, war zu einer Jugendstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft noch gegen seinen Vater, der nach dem Urteilsspruch im Gerichtssaal randaliert hatte.
Ein Kompagnon aus Bisingen, der das Opfer am Übelsten verprügelt haben soll (der „Boxer“), erhielt eine fünfeinhalbjährige Jugendstrafe auferlegt. Vier weitere Angeklagte, die allesamt aus dem Steinlachtal kommen, erhielten Jugendstrafen zwischen viereinhalb Jahren und zwei Jahren und neun Monaten. Fünf weiteren Mitgliedern der Gruppierung, deren Verfahren abgetrennt worden war, soll im nächsten Monat am Landgericht Hechingen der Prozess gemacht werden.