Gegen Marianne B. aus Nufringen im Kreis Böblingen, die in Florida ihren Enkel ertränkt hat, läuft auch in Deutschland ein Ermittlungsverfahren.
Die Akte wird derzeit bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart geführt - wegen Mordverdachts. Es werde aber noch geprüft, ob die Kollegen in Konstanz zuständig sind, so Sprecherin Claudia Krauth am Dienstag. Marianne B. soll mit Hauptwohnsitz in Ludwigshafen gemeldet sein. Bei der Entscheidung, welche Strafverfolgungsbehörde den Fall bekommt, könne aber der Lebensmittelpunkt "ein entscheidendes Kriterium" sein, meint ein Polizeisprecher. Marianne B. und ihr Ehemann Heinz haben in Nufringen ein Einfamilienhaus. Am Bodensee war möglicherweise nur ihr Feriendomizil.
Doch warum beschäftigten sich die Ermittler überhaupt mit einem Mord in den USA? Das deutsche Strafrecht gilt auch im Ausland, wenn Täter oder Opfer Deutsche sind, erklärt Krauth. In diesem Fall trifft beides zu: Auch das Opfer ist laut der Staatsanwältin deutscher Staatsbürger. Amerikanische Medien berichten indes, dass der getötete Fünfjährige US-Bürger war.
Marianne B. hat am 4. Januar ihren Enkel Camden in einer Ferienwohnung auf St. George Island in der Badewanne ertränkt. Sie habe ihm ein Leben als Scheidungskind ersparen wollen, soll sie danach ihrem Mann gesagt haben. Die in den USA lebende Tochter des Ehepaars und ihr amerikanischer Mann hatten sich 2006 getrennt. Marianne und Heinz B. hatten zusammen mit dem Jungen Urlaub in Florida gemacht.
Das Ermittlungsverfahren dient dazu, Informationen von den US-Behörden zu bekommen und möglicherweise einen Haftbefehl für die 71-Jährige zu beantragen. Er ist Voraussetzung für einen Auslieferungsantrag. Darüber entscheidet dann die US-Justiz. Wird der Frau in Florida der Prozess gemacht, droht ihr lebenslange Haft oder der Tod. In dem US-Bundesstaat wurden laut Amnesty International seit 1972, als dort die Todesstrafe wieder eingeführt wurde, 68 Menschen hingerichtet. 2009 starben zwei Mörder durch die Giftspritze.