Die Teile des bei Engelsbrand abgestürzten Hubschraubers waren sichergestellt worden, um sie möglichst genau zu untersuchen. Foto: SB-Archiv

Unglück vom Mai 2011 in Engelsbrand juristisch endgültig abgehakt.

Engelsbrand - Das Engelsbrander Hubschrauber-Unglück im Mai des vergangenen Jahres ist nun rechtlich vollständig aufgearbeitet. Der leitende Oberstaatsanwalt Christoph Reichert: "Dem Piloten habe ich aufgegeben, eine Geldauflage in Höhe von 500 Euro zu bezahlen. Dieses Geld hat er auch bereits an die genannte gemeinnützige Einrichtung überwiesen."

Damit ist klar, der 35-jährige Polizist, der als Pilot zusammen mit einer Polizei-Kollegin und einem Kollegen in der Dunkelheit nach einer vermissten 77-jährigen Frau gesucht hatte, ist weiter nicht vorbestraft. Reichert macht damit deutlich: "Strafrechtlich bleibt nichts übrig, die Sache kann nicht weiter verfolgt werden." Festgestellt worden sei, dass bei dem Flugzeugabsturz im Wald bei Engelsbrand kein technischer Mangel vorgelegen habe, sondern "eine gewisse Fahrlässigkeit" nachgewiesen worden sei.

Der Pforzheimer Leitende Oberstaatsanwalt spricht in diesem Zusammenhang von einem leichten Flugfehler. Zugunsten des Piloten hat er den Umstand gewertet, dass die beiden verletzten Mitinsassen keinen eigenen Strafantrag gestellt hätten, und dass der Mann am Steuerknüppel des Hubschraubers selbst schwer verletzt worden sei.

Reichert zeigt für das Verhalten des Piloten Verständnis: "Er hat den Fehler wohl deshalb begangen, weil er, als die vermisste Frau gerade gefunden worden war, die Gesuchte nicht mehr aus den Augen verlieren wollte. Deshalb verharrte er im Schwebeflug, wodurch eine instabile Situation entstanden ist." Auf der anderen Seite hatte der Leitende Oberstaatsanwalt zu berücksichtigen: "Wenn der Pilot eine weitere Schleife geflogen hätte, wäre das die sicherere Variante gewesen."

Was diese Geldauflage im Unterschied zu einem Strafbefehl bedeutet, erklärt der Chef der Pforzheimer Staatsanwaltschaft: "Bei einem Strafbefehl spricht das Gericht eine Geld- oder Freiheitsstrafe aus. Diese Strafe wird in ein Strafregister eingetragen." Der Betrag, den der Polizist bezahlt habe, diene dagegen nur dazu, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, wie es wörtlich im Gesetz heiße. Gegen den Bordmechaniker sei das Verfahren eingestellt worden, weil ihn keine Schuld treffe.